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Mangelhafte Elektroinstallation in einem Gemeinschaftsraum (Waschküche), der Verwalter kümmert sich auch darum nicht. Was kann man tun? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Weil das sehr teuer werden kann, muss eine Versammlung stattfinden.
Morgengruß von biggi33
Dass glaub ich nicht, die Eigentümerkönnen soetwas i.R. nicht beurteilen.
In Beriebeb gibt es dafür die Gewerbeaufsicht, aber in Wohnanlgen?[/quote] _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Mangelhafte Elektroinstallation in einem Gemeinschaftsraum (Waschküche), der Verwalter kümmert sich auch darum nicht. Was kann man tun?
Wenn Dringlichkeit vorliegt und der Verwalter nach Aufforderung untätig bleibt, kann jeder Eigentümer im Rahmen der Notgeschäftsführung selbst tätig werden.
Mangelhafte Elektroinstallation in einem Gemeinschaftsraum (Waschküche), der Verwalter kümmert sich auch darum nicht. Was kann man tun?
Wenn Dringlichkeit vorliegt und der Verwalter nach Aufforderung untätig bleibt, kann jeder Eigentümer im Rahmen der Notgeschäftsführung selbst tätig werden.
Das ist sicherlich richtig, aber wer wird sich schon die Kosten für eine Beweissicherung aufhalsen?
Bei einem Parksünder erstattet man einfach eine Anzeige und der betroffene muss den Sachverhalt widerlegen.
Gibt es hier keine einfache Methode _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
aber wer wird sich schon die Kosten für eine Beweissicherung aufhalsen?
Wer hat denn den Mangel festgestellt. Oder empfinden dies nur Eigentümer.
Der Mangel wurde von einem Eigentümer festgestellt. Aber viel wichtiger ist die Frage wie wurde, bzw. wie kann so ein Mangel festgestellt werden. Durch Betrachtung kann, bei entsprechender Berufserfahrung, zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Mangel erkannt werden. Aber zur eindeutigen Feststellung ist der Zugang zur gesamten Installation erforderlich. Und diesen Zugang hat nur der Verwalter. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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