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Mangelhafte Elektroinstallation

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:49    Titel: Mangelhafte Elektroinstallation Antworten mit Zitat

Mangelhafte Elektroinstallation in einem Gemeinschaftsraum (Waschküche), der Verwalter kümmert sich auch darum nicht. Was kann man tun?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 04:21    Titel: Elektroinstallationen Antworten mit Zitat

Wieviel Eigentümer gehören zur Gemeinschaft?
Wann ist die nächste Versammlung?

Weil das sehr teuer werden kann, muss eine Versammlung stattfinden.

Morgengruß von biggi33
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:49    Titel: Re: Elektroinstallationen Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Wieviel Eigentümer gehören zur Gemeinschaft?

31WE
Zitat:

Wann ist die nächste Versammlung?


?
Zitat:



Weil das sehr teuer werden kann, muss eine Versammlung stattfinden.

Morgengruß von biggi33

Dass glaub ich nicht, die Eigentümerkönnen soetwas i.R. nicht beurteilen.
In Beriebeb gibt es dafür die Gewerbeaufsicht, aber in Wohnanlgen?[/quote]
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 09:15    Titel: Re: Mangelhafte Elektroinstallation Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Mangelhafte Elektroinstallation in einem Gemeinschaftsraum (Waschküche), der Verwalter kümmert sich auch darum nicht. Was kann man tun?

Wenn Dringlichkeit vorliegt und der Verwalter nach Aufforderung untätig bleibt, kann jeder Eigentümer im Rahmen der Notgeschäftsführung selbst tätig werden.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 09:30    Titel: Re: Mangelhafte Elektroinstallation Antworten mit Zitat

Edelmieter hat folgendes geschrieben::
Chess45 hat folgendes geschrieben::
Mangelhafte Elektroinstallation in einem Gemeinschaftsraum (Waschküche), der Verwalter kümmert sich auch darum nicht. Was kann man tun?

Wenn Dringlichkeit vorliegt und der Verwalter nach Aufforderung untätig bleibt, kann jeder Eigentümer im Rahmen der Notgeschäftsführung selbst tätig werden.

Das ist sicherlich richtig, aber wer wird sich schon die Kosten für eine Beweissicherung aufhalsen?
Bei einem Parksünder erstattet man einfach eine Anzeige und der betroffene muss den Sachverhalt widerlegen.
Gibt es hier keine einfache Methode
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber wer wird sich schon die Kosten für eine Beweissicherung aufhalsen?


Wer hat denn den Mangel festgestellt. Oder empfinden dies nur Eigentümer.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
aber wer wird sich schon die Kosten für eine Beweissicherung aufhalsen?


Wer hat denn den Mangel festgestellt. Oder empfinden dies nur Eigentümer.

Der Mangel wurde von einem Eigentümer festgestellt. Aber viel wichtiger ist die Frage wie wurde, bzw. wie kann so ein Mangel festgestellt werden. Durch Betrachtung kann, bei entsprechender Berufserfahrung, zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Mangel erkannt werden. Aber zur eindeutigen Feststellung ist der Zugang zur gesamten Installation erforderlich. Und diesen Zugang hat nur der Verwalter.
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Hans-Jürgen
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