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Haftungspflicht der Grundschule

 
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anderia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:51    Titel: Haftungspflicht der Grundschule Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vor einigen Monaten wurde einigen Kinden unter anderem auch meinem Sohn ( 1.Klasse), in der OGs der Schulranzen zerschnitten.(NP im Set 139,95Euro)
Nach langem hin und her und viel Theater bekam ich von der Schule 140 Euro ausgezahlt um einen neuen Ranzen zu kaufen.
Das habe ich auch direkt am folgenden Tag gemacht. Da es das Modell meines Sohnes natürlich nicht mehr gab, kauften wir ein anderes..Daher kaufte kaufte ich auch hier wieder ein neues Set ( wie sieht das denn aus ... Raketen und Autos gemischt ...

Da sich die Preise der Modelle verändert hatten, zahlte ich um die zehn Euro drauf. Das war für mich ja noch in Ordnung und verkraftbar.
Nachdem ich die Quittung abgegeben hatte, war die Angelegenheit für mich erledigt, nicht aber für die Schule.
Erst sagte man mir, man wolle den "alten" Schulranzen haben und plötzlich das gesammte Zubehör,( oder 20 Euro) weil ich mir ja erlaubt habe, meinem Sohn, der gerade drei Monate vorher eingeschult worden war, den Standart den er vor der Zerstörung hatte, wieder her zu stellen.

Ich bin nun furchtbar wütend, weil ich es 1.unmöglich finde, wie sich die Schule bei der ganzen Abwicklung verhalten hat ( uns wurde schriftlich mitgeteilt, dass man sich an diesem Vorfall nicht bereichern solle und besser gebrauchte Ranzen kaufen solle ...) und es 2. ehrlich gesagt nicht einsehe, den alten Ranzen an die Schule abzugeben.
Ich bin in dieser Beziehung vielleicht etwas komisch, aber es war sein erster Schulranzen und ich würde ihn gerne ( wenn auch nur im Keller ) hier behalten.
Ausserdem muss ich bei einem Autounfall doch auch nicht die defekten Teile an die Versicherung schicken ...

Es wäre toll, wenn mir jemand sagen könnte, wie hier die Rechtslage ist.
Herzlichen Dank schon mal im vorraus =)
Steffi


Zuletzt bearbeitet von anderia am 12.02.09, 13:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gestehe gleich vorweg, wie die Sache im konkreten Fall aussieht, weiß ich nicht. Da Schulrecht Landesrecht ist, wäre möglicherweise das Bundesland interessant.

Woran ich allerdings beim Lesen sofort gedacht habe, war der von Ihnen angesprochene Vergleich mit dem Autounfall. In diesem Punkt muss ich Ihnen widersprechen:

Wenn z.B. bei einem Totalschaden die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen muss, bezahlt die nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Sie erhalten als Geschädigter zwar in der Regel den Komplettbetrag von der Versicherung, aber natürlich darf diese dann den „Schrott“ verwerten. Es bleibt Ihnen selbstverständlich überlassen, das auch selbst zu tun, dann erhalten Sie aber auch nur die Differenz.

Aus dieser Warte betrachtet, wäre die Regelung der Schule sogar recht großzügig, da sie darüber hinaus sogar den Neuwert ersetzt. Insofern kann ich Ihre Wut bislang überhaupt nicht nachvollziehen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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