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Mieter verschwunden - Wohnung schwer beschädigt

 
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kokyo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:50    Titel: Mieter verschwunden - Wohnung schwer beschädigt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Mich würde mal interessieren, welche Straftaten des Wohnungsmieters M der Vermieter V zur Anzeige bringen kann.

M ist langjähriger Mieter von V, hat das Mietverhältnis gekündigt und um einen bestimmten Abnahmetermin gebeten. Zum Zeitpunkt dieses Termins ist M zwei Monatsmieten im Rückstand. Auch erscheint er nicht zu dem Termin und verschwindet, ohne eine Benachrichtigung zu hinterlassen. Als V die Wohnung betritt muss er feststellen, dass das Badezimmer unter Abwasser steht, da eine Leitung verstopft ist. Einige Wände sind feucht und schimmeln. Der Zustand muss bereits seit Monaten bestehen. Außerdem stellt V fest, dass M ein Messi ist und die Wohnung in verrümpeltem Zustand hinterlassen hat.

Außerdem funktionieren Haushaltgroßgeräte, die zur Wohnung gehören, nicht mehr.

Als V M findet zur Rede stellt gibt dieser an, bis kurz vor dem Ende des Mietverhältnisses nichts von den Feuchtigkeitsschäden gewusst zu haben, da er die Wohnung seit Monaten nicht mehr betreten haben will. V und andere Zeugen haben aber M wenige Tage vor dem Übergabetermin die Wohnung betreten sehen. M gibt dazu an, er habe die Wohnung räumen wollen, war jedoch von dem desolaten Zustand durch die Feuchtigkeitsschäden so übermannt, dass er "geflüchtet" ist und niemanden darüber informiert hat.

Im Fall des Wasserschadens und der Geräte stellt sich heraus, dass M die Schäden zumindest nicht mutwillig herbeigeführt hat.

Mich würde nun interessieren, in welchen Fällen V M strafrechtlich und zivilrechtlich belangen kann. Ich denke, dass M die ausstehenden Mieten, sowie die Entrümpelung und Renovierung/Sanierung der Wohnung bezahlen muss. Das ist sind aber lediglich die zivilrechtlichen Konsequenzen.

- Hat M sich dadurch strafbar gemacht, dass er V nicht über den Abwasserschaden in Kenntnis gesetzt hat?
- Wäre es strafbar, wenn M von Anfang an von dem Schaden wusste und V nicht informiert hat?
- Hat sich M durch das Nichtbezahlen seiner letzten Mieten des Betruges schuldig gemacht?
- Wenn M zwischenzeitlich tatsächlich die Wohnung nicht betreten hat, da er ein anderes Mietverhältnis parallel einging und somit billigend in Kauf nahm, die Miete der alten Wohnung nicht mehr zahlen zu können, hat er sich dann strafbar gemacht?

Ich weiß, das ist eine Menge an Fragen aber ich würde mich freuen, wenn Ihr mit mir über den Sachverhalt sprechen würdet. Und nein, ich bin kein Jurastudent oder irgendwas Artverwandtes Winken

Danke!
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:22    Titel: Re: Mieter verschwunden - Wohnung schwer beschädigt Antworten mit Zitat

kokyo hat folgendes geschrieben::


- Hat M sich dadurch strafbar gemacht, dass er V nicht über den Abwasserschaden in Kenntnis gesetzt hat?


Hmmm.. Sachbeschädigung durch Unterlassen ? Bin mir nicht ganz sicher...

kokyo hat folgendes geschrieben::
- Wäre es strafbar, wenn M von Anfang an von dem Schaden wusste und V nicht informiert hat?


s. o.

kokyo hat folgendes geschrieben::

- Hat sich M durch das Nichtbezahlen seiner letzten Mieten des Betruges schuldig gemacht?


Wohl eher nicht, es sei denn er hätte bereits bei Abschluss des Mietvertrages gewußt, dass er nicht zahlen kann / will. Dies halte ich bei einem "langjährigen mieter" für eher unwahrscheinlich.

kokyo hat folgendes geschrieben::

- Wenn M zwischenzeitlich tatsächlich die Wohnung nicht betreten hat, da er ein anderes Mietverhältnis parallel einging und somit billigend in Kauf nahm, die Miete der alten Wohnung nicht mehr zahlen zu können, hat er sich dann strafbar gemacht?


M. E. nach nicht... Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.... Geschockt
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hmmm.. Sachbeschädigung durch Unterlassen ? Bin mir nicht ganz sicher...


Das wäre grds. denkbar, wenn der M eine Garantenstellung ggü. dem V inne gehabt hätte, was ich im Verhältnis Mieter zu Vermieter gar nicht mal für so abwegig halte.

Allerdings bezieht sich die Sachbeschädigung dann natürlich nur auf die durch die Unterlassung der Meldung an den Vermieter kausal entstandenen Schäden am Mietobjekt.

Der Mietrückstand wird strafrechtlich wohl irrelevant sein, da schließe ich mich gotto an.
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kokyo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten.

Wenn M nur für die kausal durch die Unterlassung entstandenen Schäden verantwortlich ist, dann bedeutet das vermutlich, dass zum Beispiel das stehende Abwasser die Wände in der Zeit zwischen M's Betreten der Wohnung und V's betreten der Wohnung weiter aufgeweicht hat.

Sollte dem so sein, wie berechnet man den Schaden denn dann? Zieht man einen Gutachter hinzu? Ich stelle mir das äußerst schwierig vor.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann einen Gutachter beauftragen, man könnte sich aber auch einfach einen kostenvoranschlag für die Beseitigung der Schäden erstellen lassen...
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