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Beliebige Stundenreduktion?

 
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walther11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:18    Titel: Beliebige Stundenreduktion? Antworten mit Zitat

Guten Tag,


ein fiktiver Fall:

Beamter K. ist seit 20 Jahren Beamter und Lehrer auf Lebenszeit. Nun ist er krank geworden. Eine Untersuchung beim Amtsarzt steht an, weil DU vermutet wird.
Der Amtsarzt stellt teilweise Dienstunfähigkeit fest und bedeutet dem kranken Beamten nur noch 5 Stunden pro Woche zu unterrichten ( als Wiedereingleiderungsmaßnahme nach langer Krankheit/Klinik), was etwas mehr als 1/6 der Stunden zur Vollzeitstelle entspricht.
Und damit auch 1/6 der Vollzeitbezüge?
Damit wäre der Beamte wohl unter dem Existenzminimum und könnte kaum überleben.

Ist dieser fiktive Fall so denkbar oder muss die Teildienstfähigkeit mit einer gewissen Mindeststundenanzahl und damit Mindestbezügen einhergehen?

Im Grunde wäre dann ja auch eine Reduktion auf 1 Stunde denkabr - und der Beamte könnte gleich kündigen, womit ein Mittel geschaffen wäre, kranke Beamte loszuwerden.

Danke für Meinungen!
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

1. Hier dürfte es sich um eine Wiedereingliederungsmaßnahme handeln, d.h. der Lehrer erhält aus gesundheitlichen Gründen eine vorübergehende Ermäßigung seiner Stundenzahl. Die Stundenzahl wird dann ggf. schrittweise bis zum bisherigen Volumen angehoben. Eine Veringerung der Bezüge tritt mit dieser Wiedereingliederung nicht ein. Grundlage dürfte interne beamtenrechtlich Regelungen des dienstherrn sein.
2. Eine Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) setzt mindestes eine 50%-ige Dienstfähigkeit voraus;sie führt auch zu verringerten Bezügen. Hierbei handelt es sich ein formalisiertes Verfahren mit Anhörung, Feststellung der Teildienstfähigkeit und escheid.
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