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Fahrraddiebstahl im Parkhaus

 
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:12    Titel: Fahrraddiebstahl im Parkhaus Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

angenommen folgender Fall:
Mitarbeiter A stellt sein Fahrrad mittels Schloß gesichert in einem Parkhaus ab. Die Firma, für die er arbeitet, hat ihren Sitz in diesen Gebäude. Innerhalb des Parkhauses wurden durch die Firma einige Stellplätze angemietet, einige Stellplätze sind durch Mitarbeiter privat angemietet wurden und der Rest wird durch private Mieter genutzt, die im Haus noch eine Wohnung haben. Der Fahrradkeller ist für Mieter und Arbeitnehmer nutzbar. Das Parkhaus kann nur mittels einen Chip geöffnet werden.
Nunmehr kommt A zu seinem Fahrrad und muss feststellen, dass Teile des Fahrrades fehlen - also abmontiert bzw. abgesägt wurden.
Wer kommt für den Schaden auf? Die Hausratversicherung von A trägt den Schaden nicht. Kann sich A auch an den Vermieter wenden bzw. gibt es hier auch Versicherungen seitens des Vermieters, die für diesen Schaden aufkommen?

Danke im Voraus!

Gruß
Corinna
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:31    Titel: Fremdes und eigenes Risiko Antworten mit Zitat

Es ist eigentlich kaum vorstellbar, dass der Arbeitgeber oder der Vermieter/Eigentümer des Parkhauses eine Versicherung dafür abgeschlossen hat, dass fremde bewegliche Sachen, die in seinem Parkhaus abgestellt werden, nicht durch betriebsfremde Dritte/Unbekannte zerstört, beschädigt oder gestohlen werden. Der Arbeitgeber, der Vermieter und der Eigentümer wollen in der Regel immer nur ihre eigenen, nicht aber fremde Risiken abdecken. Ich fürchte, A wird insofern leer ausgehen, aber Fragen kostet ja nix, gell? Winken

Wenn die Hausratversicherung (HV) von A die Kostenübernahme bezügl. des beschädigten Rades abgelehnt hat, sollte meines Erachtens die ablehnende Begründung der HV genau geprüft werden. A hat uns diese leider nicht wissen lassen. Wenn das Rad ohnehin nicht gegen entsprechende Prämie mitversichert ist, wird die Ablehnung des Versicherungsschutzes wohl grundsätzlich nicht zu beanstanden sein.

Wenn A einen Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer/Vermieter des Parkhauses geschlossen hat, sollte geprüft werden, was Inhalt des Vertrages ist und ob sich daraus eine Nebenpflicht zur Vermeidung des entstandenen Schadens ergibt. Fraglich dürfte dann sein, ob diese Nebenpflicht verletzt wurde. Dafür sind zur Zeit keine Anhaltspunkte ersichtlich, gleiches gilt für den Arbeitsvertrag zwischen A und seinem Arbeitgeber.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter (und/oder dessen Versicherung) werden für den Schaden sicher nicht aufkommen (müssen). Der Vermieter hat den Schaden (zumindest anscheinend) nicht verursacht.

Die Hausratversicherung des A ist der richtige Ansprechpartner, die würden auch den Schaden begleichen, wenn seinerzeit entsprechender Versicherungschutz (also inkl. Fahrraddiebstahl) vereinbart wurde. Wurde dieser Versicherungschutz nicht vereinbart, schaut A in die Röhre...
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank....

Ich denke auch, dass keine Versicherung seitens des Vermieters besteht.
Inwieweit ist denn der Vermieter in einem solchen Fall überhaupt verpflichtet, Maßnahmen vorbeugend gegen Diebstahl bzw. Beschädigung vorzunehmen?
Das Parkhaus wird von den Mietern des Hauses sowie von den Mitarbeitern des Unternehmens genutzt, welche eine entsprechende Zugangsberechtigung zum Parkhaus haben (Einlass mittels Chip). Weiterhin nutzen auch Gäste des Unternehmens das Parkhaus (Einlass über den Empfang des Unternehmens). Das Rolltor ist somit gesichert, allerdings ist der Fahrradkeller im Parkhaus offen. Müsste es hier auch noch eine Sicherung geben? Könnte eine solche fehlende Sicherung eine Pflichtverletzung des Vermieters darstellen?

Gruß
Corinna
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe keine Pflichtverletzung.
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