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Verfasst am: 12.02.09, 11:43 Titel: Ein Tag nach Rechnung: Zahlungserinnerung + Mahngebühr
Herr Muster hat bei der Firma X eine Dienstleistung in Anspruch genommen, wofür jährlich eine Gebühr fällig wird. Bei der Bestellung hat Herr Muster eine Kreditkarte angegeben und die erste Jahresgebühr wurde damals von dieser abgebucht. Herr Muster ist jedoch zwischenzeitlich nicht mehr im Besitz einer (dieser) Kreditkarte.
Herr Muster hat am 10.5. die Jahresrechnung der Firma X per E-Mail erhalten mit dem Hinweis, dass der Betrag von seiner bei der Bestellung angegebenen Kreditkarte abgebucht würde. Dieser Abbuchungsversuch ist natürlich gescheitert.
Einen Tag später, am 11.5. erhält Herr Muster eine Zahlungserinnerung per E-Mail mit dem Hinweis, dass die Belastung der Kreditkarte fehlgeschlagen sei und man den Betrag doch bitte per Banküberweisung (Bankdaten wurden angefügt) bezahlen soll. Ebenfalls war man so frei und hat gleich noch eine Mahngebühr (ca. 5%) auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen.
Ist das Verhalten der Firma bezüglich der Mahngebühr korrekt? Darf man nach nicht mal 24 Stunden eine Mahngebühr verlangen?
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 12.02.09, 19:58 Titel:
Zitat:
Ist das Verhalten der Firma bezüglich der Mahngebühr korrekt?
Nein.
Zitat:
Darf man nach nicht mal 24 Stunden eine Mahngebühr verlangen?
Der Zeitraum ist kein Problem - ein Problem ist, dass der Schuldner noch nicht in Verzug gesetzt wurde und somit auch kein verzugsschaden geltend gemacht werden kann.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Der Verzug wäre dann möglich, wenn der jährliche Zahlungstermin Vertragsbestandteil geworden wäre. Daraus würde dann ein automatischer Verzugseintritt resultieren.
Könnten die Mahngebühren Rücklastkosten sein? Keine Ahnung, inwiefern hier welche anfallen? _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 12.02.09, 21:26 Titel:
"Natürlich", weil
Zitat:
Herr Muster ist jedoch zwischenzeitlich nicht mehr im Besitz einer (dieser) Kreditkarte.
Ist mir auch schon passiert (ohne Vorsatz) _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.02.09, 21:58 Titel:
Tja, aber wenn man ein Dauerschuldverhältnis eingeht und hierfür seine Kreditkartendaten zum Zwecke der Bezahlung angibt, ist er im Rahmen seiner Nebenpflichten aus dem Dauerschuldverhältnis verpflichtet, dem Gläubiger bei einer Änderung seiner für die Zahlung maßgeblichen Daten, also auch einen Kreditkartenwechsel, anzugeben.
KurzDa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ist das Verhalten der Firma bezüglich der Mahngebühr korrekt?
Nein.
Davon bin ich nicht überzeugt. In aller Regel ist bei Dauerschuldverhältnissen ein bestimmten Zahlungs-(bzw. hier Abbuchungs-)Datum vereinbart. Sollte das hier der Fall sein, wäre durch die fehlgeschlagene Abbuchung Verzug nach § 286 II Nr. 1 BGB eingetreten. Insofern kann ohne Kenntnis des dem Schuldverhältnis zugrunde liegenden Vertrages keine verläßliche Aussage über die Berechtigung der Geltendmachung von Mahnkosten getroffen werden. Allerdings halte ich es ebenso wie Mahnman für möglich, daß es sich hier gar nicht um Mahnkosten, sondern um Rücklastschriftkosten bzw. die Gebühren des Kartenakzeptanzunternehmens handelt, die weitergereicht werden. Das dürfte dann in Ordnung sein.
...die Gebühren des Kartenakzeptanzunternehmens handelt, die weitergereicht werden. Das dürfte dann in Ordnung sein.
Als kleine Ergänzung zum Zitat:
Ich glaube der Begriff Rücklastschrift bzw. chargeback greift hier nicht, da der Bezahlende ja nicht die Abbuchung widerrufen hat. Aber sicherlich ist irgendeine andere servicfee durch das Kreditkartenunternehmen entstanden, da der Abbuchungsversuch zwar in die Leere lief, das Kreditkartenunternehmen aber im Normalfall bis zu 3%(und mehr!) der Forderungssumme vom Einziehenden erheben würde, für den Arbeitsaufwand.
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