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Unfall nach Überholversuch auf schneebedeckter Fahrbahn

 
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:24    Titel: Unfall nach Überholversuch auf schneebedeckter Fahrbahn Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende fiktive Situation:

Person S befährt außerorts mit seinem PKW eine schneebedeckte Straße mit ca. 20 km/h.

Die relativ niedrige Geschwindigkeit erklärt S auf Nachfrage (nach dem Unfall) mit Unsicherheit bzgl. den Witterungsverhältnissen.

Der überwiegende Teil der anderen Verkehrsteilnehmer ist mit ca. 50 km/h unterwegs.

Somit bildet sich auf einer Strecke von ca. 5 Kilometern Länge eine Schlange von 28 (!) Fahrzeugen hinter S.

Fahrer F (drittes Fahrzeug hinter S) hat nach den 5 km die Nase voll und schert auf einer ca. 2 km langen übersichtlichen Geraden zum Überholen aus.

Als F sich mit ca. 50 km/h auf gleicher Höhe mit S befindet erschrickt dieser und zuckt mit seinem Fahrzeug nach links. F* weicht nach links auf den Grünstreifen aus, wodurch sein PKW instabil wird, sich nach links dreht und mit dem Heck die Fahrtür des Fahrzeugs von S eindrückt.

Durch diesen Aufprall rutscht F endgültig von der Strasse und landet mit der Fahrzeugnase an einem Baum.

Wie dürfte in diesem Fall die Schuldverteilung aussehen?

Grüße,

Doc Schnaggls

PS: Ich bin weder S noch F - durfte den ganzen Vorgang nur aus der ersten Reihe beobachten... Winken

* Editiert nach Hinweis von wido - Danke!
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Zuletzt bearbeitet von Doc_Schnaggls am 13.02.09, 07:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:51    Titel: Re: Unfall nach Überholversuch auf schneebedeckter Fahrbahn Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::

Als F sich mit ca. 50 km/h auf gleicher Höhe mit S befindet erschrickt dieser und zuckt mit seinem Fahrzeug nach links. S weicht nach links auf den Grünstreifen aus, wodurch sein PKW instabil wird, sich nach links dreht und mit dem Heck die Fahrtür des Fahrzeugs von S eindrückt.
Durch diesen Aufprall rutscht F endgültig von der Strasse und landet mit der Fahrzeugnase an einem Baum.

Muß es nicht heißen :
Als F sich mit ca. 50 km/h auf gleicher Höhe mit S befindet erschrickt dieser und zuckt mit seinem Fahrzeug nach links. F weicht nach links auf den Grünstreifen aus, wodurch sein PKW instabil wird, sich nach links dreht und mit dem Heck die Fahrtür des Fahrzeugs von S eindrückt. Verlegen

Hatten beide Winterreifen montiert ? Mit den Augen rollen
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

§5 Überholen

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage
oder

wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
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BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Paßt hier in meinen Augen nicht.
Zitat:
Als F sich mit ca. 50 km/h auf gleicher Höhe mit S befindet erschrickt dieser und zuckt mit seinem Fahrzeug nach links.
Das konnte F meiner Meinung nach nicht vorhersehen. Ich sehe die Alleinschuld bei S.

Beste Grüße

Metzing
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
. Ich sehe die Alleinschuld bei S.
naja, die "Schuld" liegt vielleicht schon auf Seiten des S. Aber ich denke, so ganz wird der F nicht aus der Nummer rauskommen. Er haftet auch ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr, die üblicherweise mit 25 % angesetzt wird.

Das ergäbe dann folgende Haftungsverteilung: S trägt 75 % des Schadens von F, und F trägt 25 % des Schadens von S.

Oder täusche ich mich da?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
[. Er haftet auch ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr, die üblicherweise mit 25 % angesetzt wird.

Das ergäbe dann folgende Haftungsverteilung: S trägt 75 % des Schadens von F, und F trägt 25 % des Schadens von S.

Oder täusche ich mich da?


Ich vermute, hier lässt sich wunderbar über " unabwendbar" streiten.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 07:58    Titel: Re: Unfall nach Überholversuch auf schneebedeckter Fahrbahn Antworten mit Zitat

wido hat folgendes geschrieben::

Hatten beide Winterreifen montiert ? Mit den Augen rollen


Ja, beide Fahrzeuge waren mit Winterreifen mit ausreichender Profiltiefe bestückt.

Grüße,

Doc Schnaggls
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Paßt hier in meinen Augen nicht.
Zitat:
Als F sich mit ca. 50 km/h auf gleicher Höhe mit S befindet erschrickt dieser und zuckt mit seinem Fahrzeug nach links.
.
Wobei die Beschreibung des "Erschreckens" die Interpretation des Zeugen sein könnte. S könnte in diesem Moment auch selbst gerade ins Rutschen gekommen sein!
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