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mr.right2009 Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 12.02.09, 23:08 Titel: Kreditschulden |
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Hallo an alle.
Ich hoffe ich bin hier richtig, da ich ziemlich ratlos bin.
Sollte ich die Sachlage falsch erklären bitte ich das zu verzeihen, da ich hier noch keine Erfahrungen habe.
Folgender Fall:
Herr A hat, während einer Partnerschaft mit Frau B, einen Kredit aufgenommen, dessen Darlehensbetrag er Frau B überwiesen hat.
Angenommen nun weigert sich Frau B die Schulden zu begleichen.
Ist Frau B nun dazu verpflichtet das Gesamte Darlehen samt Zinsen zurück zu erstatten?
Herr B hat leider keinen Vertag über eine Rückzahlung abgeschlossen und ist alleiniger Kreditnehmer.
Wie ist die Rechtslage?
Danke schon mal für die Hilfe. |
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idem FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.01.2007 Beiträge: 385
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Verfasst am: 13.02.09, 09:14 Titel: |
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A ist gegenüber dem Darlehensgeber allein zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Etwas anderes würde nur gelten, wenn A in Vertretung für B gehandelt hätte (dann müsste nur B zurückzahlen), wofür im Sachverhalt m. E. keine Anhaltspunkte vorliegen.
Ob A gegen B gleichwohl einen (Rück-)Zahlungsanspruch hat, hängt von den zwischen A und B getroffenen Absprachen ab. Hierzu gibt der Sachverhalt nichts aussagekräftiges her. |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 13.02.09, 09:16 Titel: |
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Hallo,
"dessen Darlehensbetrag er Frau B überwiesen hat"
um diesen Vorgang juristisch bewerten zu können, bedarf es der Klärung: Was war damals den zwischen A und B (ggf. mündlich) vereinbart. War es eine Schenkung, sollte es zurückgezahlt werden (und wenn ja:wann und wie, mit welchen Zinsen und Sicherheiten), war es das Entgelt für etwas anderes (z.B. anteilige Miete für die gemeinsam genutzte Wohnung) oder was auch immer. |
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mr.right2009 Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.02.09, 12:30 Titel: |
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Danke für die Hilfe.
Es wurde mündlich eine Rückzahlung mit Zinsen vereinbahrt, die nun von B zurückgezogen wurde. Frau B war auch bekannt das die Zinsen nicht unerheblich sind.
Das Geld sollte für die Fahrschule von B genutzt werden ... wurde es aber nur zum Teil.
Problem ist eine nur mündliche Absprache ohne Zeugen. |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 13.02.09, 12:47 Titel: |
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Wurde denn bereits schon einmal eine Rate oder ein Teilbetrag gezahlt ?
Zitat: | dessen Darlehensbetrag er Frau B überwiesen hat. |
Was stand als Verwendungszweck auf der Überweisung ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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mr.right2009 Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.02.09, 13:10 Titel: |
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Ja es wurden von B bereits 2 Raten getilgt. Auch hier ist sie aber in Verzug da A bereits 4 Raten gezahlt hat. Überwiesen wurde ohne Besonderen Verwendungszweck. |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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mr.right2009 Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 15.02.09, 21:17 Titel: |
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Danke für den Hinweis ... ist doch recht ähnlich die Angelegenheit. |
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mr.right2009 Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 16.02.09, 17:51 Titel: |
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Also die Chancen von A, sein Geld zu bekommen, sind durchaus gegeben - liege ich da richtig? Das vereinfacht die Verhandlungen doch sehr.
War A dazu eigentlich dazu verpflichtet B die Kreditunterlagen zu geben oder muss B diese verlangen? |
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