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Rechnung wird nicht anerkannt !

 
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nelli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 16:48    Titel: Rechnung wird nicht anerkannt ! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Gleich zum Fall:
Bruder A und Bruder B, jeder hat eine Einzelfirma und beide arbeiten seit Jahren als Montageteam für eine GmbH. Zusammen haben sie sich tagtäglich die Aufträge von der GmbH abgeholt. Die Rechnungsstellung an die GmbH ist durch Bruder A erfolgt. Die beiden Brüder haben dann unter sich abgerechnet. Nun haben die Brüder vereinbart, dass der Bruder B künfig die Rechnungen stellen soll, da Bruder A keine Zeit mehr dafür hat. Bruder B nach einer Montagefertigstellung die Rechnung an die GmbH gestellt. 2 Tage nach Rechnungslegung stirbt der Bruder A. Die GmbH nimmt die Rechnung an und verspricht sofortige Zahlung. Nachdem 60 Tage verstrichen sind und keine Zahlung eingegangen ist, wird von Bruder B eine Mahnung an die GmbH geschickt. Die GmbH schreibt daraufhin zurück, dass sie die Rechnung nicht anerkennen, da sie den Bruder B nicht mit der Montage beautragt haben. Die Montage allerdings wurde tatsächlich von Bruder A und B ausgeführt. Bruder B möchte jetzt einen Mahnbescheid gegen die GmbH richten. Diese werden selbstverständlich Einspruch erheben. Welche Chancen hat Bruder B wenn es zur Klageerbung gegen die GmbH kommt.
Vielen Dank für euer Interesse. Ich bedanke mich jetzt schon für eure Stellungnahme und evtl. Tipps.
LG Nelli
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn B der Rechtsnachfolger von A ist muss er dies doch nur zum ausdruck bringen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 14:25    Titel: Re: Rechnung wird nicht anerkannt ! Antworten mit Zitat

nelli hat folgendes geschrieben::

Bruder B möchte jetzt einen Mahnbescheid gegen die GmbH richten. Diese werden selbstverständlich Einspruch erheben.

In dieser Situation macht ein Mahnbescheid keinen Sinn. Es sollte gleich Klage erhoben werden - der beauftragte Anwalt kann dann noch weitere Tipps geben.
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nelli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Wenn B der Rechtsnachfolger von A ist muss er dies doch nur zum ausdruck bringen.

Hallo, danke für dein Interesse.
B ist nicht der Rechtsnachfolger von A. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Firmen.
LG Nelli
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nelli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 16:09    Titel: Re: Rechnung wird nicht anerkannt ! Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
nelli hat folgendes geschrieben::

Bruder B möchte jetzt einen Mahnbescheid gegen die GmbH richten. Diese werden selbstverständlich Einspruch erheben.

In dieser Situation macht ein Mahnbescheid keinen Sinn. Es sollte gleich Klage erhoben werden - der beauftragte Anwalt kann dann noch weitere Tipps geben.

Hallo, auch dir danke für dein Interesse.
Um Klage zu erheben, muß m.e. erst die Rechtslage geklärt sein.
Muss die GmbH die Rechnung akzeptieren bzw. hat die GmbH damit Recht, dass sie die Rechnung ablehnen kann, weil der Auftrag nicht an explizit an B gerichtet war.
Ich spreche hier gezielt die betriebliche Praxis an. D.h. Montagematerial aufladen --> einbauen --> Rechnung stellen --> zahlen. Alles ohne Unterschrift.
Desweiteren habe ich noch im Hinterkopf irgendein § BGB/HGB, dass wenn eine GmbH eine gewisse Zeit (hier über 60 Tage) die gestellte Rechnung nicht moniert oder zurückschickt, gilt diese automatisch anerkannt.!?!? sog. Stillschweigen.
LG Nelli
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

nelli hat folgendes geschrieben::
Chess45 hat folgendes geschrieben::
Wenn B der Rechtsnachfolger von A ist muss er dies doch nur zum ausdruck bringen.

Hallo, danke für dein Interesse.
B ist nicht der Rechtsnachfolger von A. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Firmen.
LG Nelli

Wenn B nicht Rechtsnachfolger von A ist, dann läst sich B vom Rechtsnachfolger eine Vollmacht geben, mit der er dann die Forderung (Rechnung) stellt. Wo ist da dass Problem?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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jasminaxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

chess45 hat da vollkommen Recht!
_________________
Jasmina - Feuershow .
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