Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Im Deutschen Bundestag wird heute in erster Lesung ein Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beraten.
"Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Wir wissen, dass diese besondere Form menschlicher Solidarität mit Geld nicht zu bezahlen und durch keinen Sozialstaat der Welt zu ersetzen ist. Unsere Zivilgesellschaft braucht Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einzubringen. Deshalb stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement seit jeher im Fokus der Regierung. In dieser Legislaturperiode hat das Gesetz 'Hilfen für Helfer' eine Vielzahl von finanziellen Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige gebracht. Jetzt verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vereinsrecht. Über 550.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland - um sie zu unterstützen, wollen wir die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände angemessen begrenzen und das Vereinsrecht noch bürgerfreundlicher machen. Künftig können alle Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg erledigt werden. Für diejenigen, die sich kundig machen wollen, wie man einen Verein gründet und worauf man dabei achten muss, haben wir unser Informationsangebot zum Vereinsrecht auf der Internetseite des Ministeriums verbessert", sagte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.