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Verfasst am: 13.02.09, 10:27 Titel: Dienstreise nach Frankreich aber Übernachtung in Deutschland
Herr A tritt eine 3 tägige Dienstreise von München Richtung Frankreich an. Da die Zweigniederlassung der Firma an der deutsch-französischen Grenze liegt und die nächst größere Stadt in Frankreich viel weiter von der Zweigniederlassung entfernt ist als die auf deutscher Seite, entscheidet sich Herr A in Deutschland zu übernachten und täglich nach Frankreich zu fahren.
Welche Tagessätze gelten?
Wenn man davaon ausgeht, dass der letzte Tätigkeitsort im Ausland war, müßten doch eigentlich die französischen Tagessätze gelten.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 13.02.09, 10:56 Titel:
Verschoben zum Steuerrecht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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