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Tweet FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 178
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Verfasst am: 12.02.09, 21:42 Titel: Führerscheinklasse 3 |
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darf man, wenn man den alten Führerschein hat mit Klasse 3 folgendes Gespann fahren?
PKW Leergewicht 1570kg
Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 1800kg
Nehmen wir an, der PKW hätte ein tatsächliches Gewicht von 1.750kg und der Anhänger ein tatsächliches Gewicht von 1700kg
Danke!! |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 12.02.09, 22:03 Titel: |
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Bei der Klasse 3 gibt es bezüglich des Anhängers nur die Einschränkung, daß dieser einachsig sein muß (wobei zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 Meter als eine Achse gelten). Die komplizierte Gewichterechnerei, die bei der Klasse B teilweise notwendig ist, gibt es hier nicht. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 12.02.09, 22:07 Titel: |
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Man dürfte sogar einen 7.5 Tonner und einen entsprechenden Anhänger führen, womit man uU. auf ein Gesamtgewicht von 12 Tonnen kommt.. _________________ Geist ist Geil! |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 12.02.09, 22:14 Titel: |
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Adromir hat folgendes geschrieben:: | womit man uU. auf ein Gesamtgewicht von 12 Tonnen kommt.. |
Es wäre ein legales Gewicht von 18,5t möglich _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Tweet FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 178
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Verfasst am: 13.02.09, 10:36 Titel: |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | Die komplizierte Gewichterechnerei, die bei der Klasse B teilweise notwendig ist, gibt es hier nicht. |
also dürfte man auch einen schwereren Anhänger als das Zugfahrzeug fahren?
habe irgendwo aufgeschnappt, dass der Anhänger nie schwerer als das Zugfahrzeug sein darf, außer bei einem Geländefahrzeug.
Das hat wohl aber nichts mehr mit meiner ursprünglichen Frage zu tun
danke für die Ausführungen! |
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 13.02.09, 11:05 Titel: |
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Die am Schluss angesprochene Einschränkung (oder sogar eine schärfere) kann aber durch zulassungsrechtliche Bestimmungen durchaus bestehen.
Hier hilft nur ein Blick in die Papiere, insbesondere des Zugfahrzeugs, in Punkto Anhängelasten (unter welchen Bedingungen, Zuggewicht, gebremst, ungebremst, bei Steigungen, usw.). _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.02.09, 14:12 Titel: |
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Ist es nicht logisch, dass der Hänger nicht schwerer sein darf als die Zugmaschine?.....so grundsätzlich gedacht? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 13.02.09, 15:32 Titel: |
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Nein.
Das ist in erster Linie von Fahrzeug und Anhänger abhängig. Siehe auch schon oben, von Jens L, erwähntes Beispiel: 7,5 Tonner + Anhänger = 18,5 t Zuggewicht => Anhänger schwerer, als Zugfahrzeug.
Grundsätzliche Begrenzungen ergeben sich unabhängig der laut Fahrzeugpapieren sonst zulässigen Möglichkeiten aber z.B.dann, wenn man unter Ausnutzung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO mit dem Anhänger 100 km/h fahren möchte (Sofern auch die anderen notwendigen Bedingungen dafür erfüllt sind).
http://bundesrecht.juris.de/stvoausnv_9/__1.html _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 13.02.09, 19:55 Titel: |
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ktown hat folgendes geschrieben:: | Ist es nicht logisch, dass der Hänger nicht schwerer sein darf als die Zugmaschine?.....so grundsätzlich gedacht? |
Ich weiß nicht ob das logisch ist, die Vorschriften (§42 Abs. 1 StVZO) sehen jedenfalls anders aus. Bei einem LKW mit einer zGM von 7,5t wäre danach eine maximale Anhängelast von 11,25t möglich, was eine zGM der Kombination von 18,75t ergäbe.
Allerdings ist die Doppelachslast von Anhängern mit einem Achsabstand weniger als 1m auf 11t beschränkt (§34 Abs. 4 Nr. 3a StVZO).
Daraus ergibt sich für die Klasse 3 eine maximal zulässige Gesamtmasse von 7,5t + 11t = 18,5t. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Tweet FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 178
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Verfasst am: 13.02.09, 22:17 Titel: |
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Danke!
Das war alles, was ich wissen wollte. |
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juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 14.02.09, 11:38 Titel: |
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Dann schieb ich noch schnell nach, dass diese Kombination wie gesagt von den Papieren genehmigt sein und weise darauf hin das sich das gesamte Fahrverhalten bei einem deutlich schwereren Anhänger zu Ungunsten der Fahrstabilität führt. Schön vorsichtig fahren und vorallem sachte bremsen. |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 14.02.09, 14:32 Titel: |
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Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 14.02.09, 14:46 Titel: |
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ktown hat folgendes geschrieben:: | Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht? |
Da hat sich wohl die Diskussion ein wenig verselbständigt. Sowas soll passieren.
Aber auch bei PKW ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, daß die gezogene Anhängelast das 1,5fache der zGM betragn darf. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 14.02.09, 15:02 Titel: |
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ktown hat folgendes geschrieben:: | Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht? |
Entschuldigung. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 14.02.09, 15:23 Titel: |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | ktown hat folgendes geschrieben:: | Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht? |
Da hat sich wohl die Diskussion ein wenig verselbständigt. Sowas soll passieren.
Aber auch bei PKW ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, daß die gezogene Anhängelast das 1,5fache der zGM betragn darf. |
OK Ich hatte selbst mal das Erlebniss, dass der Anhänger die Herrschaft über den PKW bekam......kein schönes Gefühl _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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