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Verfasst am: 12.02.09, 13:43 Titel: Hemmt die Streitverkündung in Polen?
Tag,
wenn ein deutscher Beklagter in einem deutschen Verfahren einem polnischen Unternehmer den Streit verkündet, hemmt das nach polnischem Recht die Verjährung? Und bindet die Streitverkündung?
die Streitverkündung ist im deutschen Verfahren bindend.
Wegen der Verjährungshemmung: Ist evtl. Art. 32 2. CMR einschlägig (Vermutung, da Du Dich auch im Unterforum TR "rumtreibst")? _________________ Karma statt Punkte!
Hallo KM,
der poln. Unternehmer hat in Polen übernommen und in Polen abgeliefert hat, so dass also die CMR für ihn nicht anwendbar wird. Außerdem hat er zurückgewiesen.
Es wird also die Hemmung benötigt. Nach deutschem Recht wäre alles kein Problem. Aber der Regress wird in Polen geführt werden.
Deren ZPO und BGB müssen also die Nebeninterventionswirkung und Hemmung (oder so etwas in der Art) vorsehen, sonst bringt die Streitverkündung gar nichts.
der poln. Unternehmer hat in Polen übernommen und in Polen abgeliefert hat, so dass also die CMR für ihn nicht anwendbar wird. Außerdem hat er zurückgewiesen.
Dann muß ich passen.... _________________ Karma statt Punkte!
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