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Kreditschulden

 
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mr.right2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 23:08    Titel: Kreditschulden Antworten mit Zitat

Hallo an alle.

Ich hoffe ich bin hier richtig, da ich ziemlich ratlos bin.
Sollte ich die Sachlage falsch erklären bitte ich das zu verzeihen, da ich hier noch keine Erfahrungen habe.

Folgender Fall:

Herr A hat, während einer Partnerschaft mit Frau B, einen Kredit aufgenommen, dessen Darlehensbetrag er Frau B überwiesen hat.
Angenommen nun weigert sich Frau B die Schulden zu begleichen.
Ist Frau B nun dazu verpflichtet das Gesamte Darlehen samt Zinsen zurück zu erstatten?
Herr B hat leider keinen Vertag über eine Rückzahlung abgeschlossen und ist alleiniger Kreditnehmer.

Wie ist die Rechtslage?

Danke schon mal für die Hilfe.
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idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

A ist gegenüber dem Darlehensgeber allein zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Etwas anderes würde nur gelten, wenn A in Vertretung für B gehandelt hätte (dann müsste nur B zurückzahlen), wofür im Sachverhalt m. E. keine Anhaltspunkte vorliegen.

Ob A gegen B gleichwohl einen (Rück-)Zahlungsanspruch hat, hängt von den zwischen A und B getroffenen Absprachen ab. Hierzu gibt der Sachverhalt nichts aussagekräftiges her.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

"dessen Darlehensbetrag er Frau B überwiesen hat"

um diesen Vorgang juristisch bewerten zu können, bedarf es der Klärung: Was war damals den zwischen A und B (ggf. mündlich) vereinbart. War es eine Schenkung, sollte es zurückgezahlt werden (und wenn ja:wann und wie, mit welchen Zinsen und Sicherheiten), war es das Entgelt für etwas anderes (z.B. anteilige Miete für die gemeinsam genutzte Wohnung) oder was auch immer.
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mr.right2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe.

Es wurde mündlich eine Rückzahlung mit Zinsen vereinbahrt, die nun von B zurückgezogen wurde. Frau B war auch bekannt das die Zinsen nicht unerheblich sind.
Das Geld sollte für die Fahrschule von B genutzt werden ... wurde es aber nur zum Teil.
Problem ist eine nur mündliche Absprache ohne Zeugen.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde denn bereits schon einmal eine Rate oder ein Teilbetrag gezahlt ?

Zitat:
dessen Darlehensbetrag er Frau B überwiesen hat.

Was stand als Verwendungszweck auf der Überweisung ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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mr.right2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ja es wurden von B bereits 2 Raten getilgt. Auch hier ist sie aber in Verzug da A bereits 4 Raten gezahlt hat. Überwiesen wurde ohne Besonderen Verwendungszweck.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Fall ein wenig weiter unten scheint mir sehr ähnlich:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=167798
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mr.right2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis ... ist doch recht ähnlich die Angelegenheit.
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mr.right2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Chancen von A, sein Geld zu bekommen, sind durchaus gegeben - liege ich da richtig? Das vereinfacht die Verhandlungen doch sehr.

War A dazu eigentlich dazu verpflichtet B die Kreditunterlagen zu geben oder muss B diese verlangen?
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