Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Da sind ein paar Genialitaeten drin versteckt:
1) Es gibt keine Vertragsstrafen, also wenn sich einer der Beteiligten nicht an die Regeln haelt, dann wars das wohl.
2) Der ISP "darf" pruefen, ob das BKA Fehler gemacht hat. Der ISP sollte dann die alte Liste wieder einspielen. Diese ist aber sofort mit dem Eintreffen der neuen Liste zu loeschen. Mal sehen wie sie das hinkriegen.
3) Es ist eine Liste von "vollqualifizierten Domainnamen" (FQDN), wenn jetzt nun ein boeser Kinderpornographiebetreiber einenWildcard-DNS Eintrag macht, dann wird das eine sehr sehr sehr lange Liste
4) Da die Liste geheim bleiben muss, kann niemand ueberpruefen, was wirklich gesperrt wird, oder ob tatsaechlich ein Taeter ermittelt wird.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.