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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 12.02.09, 22:59 Titel: Die Schuldenbremse...
... dazu habe ich mal folgende Frage...
Angenommen es gibt denn nun sowas in der Verfassung und irgendwann hält sich Regierung X einfach nicht dran. Gericht stellt fest war wohl ein Verstoß gegen die Verfassung.
Was dann. Wandert dann der Bundestag der den Haushalt abgesegnet hat komplett ein oder was hätte das für Konsequenzen?
DIe Konsequenz beim nächsten mal darfst du dafür weniger wäre ja lächerlich, weil wenn man das dann einfach wieder überschreitet bekommt man halt wieder ein dudu mit ner Auflage die man ohne Konsequenzen brechen kann...
Was gibt es denn da nun im Fall des Falles für mögliche ernstzunehmende Konsequenzen. Ist mir nicht klar... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 13.02.09, 09:43 Titel:
Meiner Ansicht nach geht es nicht um die Realität sondern um Propaganda/Massenpsychologie. "Wir müssen sparen. Nur nicht jetzt." Das ist genauso glaubwürdig, wie während eines Besäufnisses zu beteuern ab kommenden Monat nie wieder Alkohol zu trinken. Unser Grundgesetz erleidet m.M.n. Schaden durch eine Klausel, deren Umsetzung unrealistisch ist. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Landesregierung/ ein Drittel des Bundestages stellen Normenkontrollantrag gegen das Haushaltsgesetz. Dieses hat Erfolg, das Haushaltsgesetz ist nichtig, die Exekutive kann nur noch die nötigsten Ausgaben tätigen.
Falls das zu lange dauert, ist es wohl zweckmäßig, dass das Gericht durch einstweilige Anordnung entscheidet; sonst ist die Entscheidung lediglich für Kommentareschreiber entscheidend.
Falls dann die Regierung gegen das Haushaltsgesetz verstößt oder Ausgaben ohne haushaltsrechtliche Zulässigkeit leistet, dürfte wohl Untreue vorliegen. _________________ mfg
Klaus
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