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Die Schuldenbremse...

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:59    Titel: Die Schuldenbremse... Antworten mit Zitat

... dazu habe ich mal folgende Frage...

Angenommen es gibt denn nun sowas in der Verfassung und irgendwann hält sich Regierung X einfach nicht dran. Gericht stellt fest war wohl ein Verstoß gegen die Verfassung.

Was dann. Wandert dann der Bundestag der den Haushalt abgesegnet hat komplett ein oder was hätte das für Konsequenzen?

DIe Konsequenz beim nächsten mal darfst du dafür weniger wäre ja lächerlich, weil wenn man das dann einfach wieder überschreitet bekommt man halt wieder ein dudu mit ner Auflage die man ohne Konsequenzen brechen kann...

Was gibt es denn da nun im Fall des Falles für mögliche ernstzunehmende Konsequenzen. Ist mir nicht klar...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach geht es nicht um die Realität sondern um Propaganda/Massenpsychologie. "Wir müssen sparen. Nur nicht jetzt." Das ist genauso glaubwürdig, wie während eines Besäufnisses zu beteuern ab kommenden Monat nie wieder Alkohol zu trinken. Unser Grundgesetz erleidet m.M.n. Schaden durch eine Klausel, deren Umsetzung unrealistisch ist.
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Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

@jaeckel

Das sehe ich auch so ist aber leider nicht die Antwort auf meine Frage Winken
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Landesregierung/ ein Drittel des Bundestages stellen Normenkontrollantrag gegen das Haushaltsgesetz. Dieses hat Erfolg, das Haushaltsgesetz ist nichtig, die Exekutive kann nur noch die nötigsten Ausgaben tätigen.

Falls das zu lange dauert, ist es wohl zweckmäßig, dass das Gericht durch einstweilige Anordnung entscheidet; sonst ist die Entscheidung lediglich für Kommentareschreiber entscheidend.

Falls dann die Regierung gegen das Haushaltsgesetz verstößt oder Ausgaben ohne haushaltsrechtliche Zulässigkeit leistet, dürfte wohl Untreue vorliegen.
_________________
mfg
Klaus
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