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Darfdie Polizei Geschwindigkeiten verbindlich schätzen ?
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
Wenn ich einen Verkehrsverstoß begehe (was vorkommt) und erwischt werde, dann zahle ich, nehme mir besseres Verhalten für die Zukunft vor und versuche nicht, mich herauszuwinden.

Was aber nichts daran ändert, dass das Schätzen von Geschwindigkeitsverstößen (außer in den von Casimir genannten Fällen der verkehrsberuhigten Berteiche) unzulässig ist!
Ob ich nun zu schnell war oder nicht, spielt dabei dann keine Rolle. Der Polizist kann mir schlicht und ergreifend kein Fehlverhalten nachweisen.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Hinterherfahren gibt es folgendes Urteil:

https://www.rechtsanwalt.com/304-7602-urteil-geschwindigkeitsueberschreitung-geschwindigkeitsmessung-durch-hinterherfahren/

Hier wird ein Abschlag von 20 % angenommen.

Ich wollte damit sagen, dass sich eine Bußgeldstelle mit mehreren hundert Verfahren am Tag an einen Einzelfall festhalten wird, wo jemand mal angeblich 10 km/h zu schnell gefahren ist, dies durch irgend jemanden geschätzt wird oder durch Hinterherfahren (ohne geeichte Videoaufzeichnung meinte ich) vermutet wird. Aufgrund der Unsicherheit wird das Verfahren vor Gericht gehen, es werden dann Bußgeldstelle, StA und Amtsgericht befasst, weil man eine Geldbuße von 15 € festgesetzt hat. Ich glaube nicht, dass sich die Behörde das antut.

Zitat:
Oder würden Sie sagen, dass eine tatsächlich begangene Straftat "gut" wird, weil man sie nicht nachweisen kann? Sozusagen das perfekte Verbrechen...


Es ging nicht darum, ob eine Straftat gut wird, sondern darum, dass es dem Rechtsverständnis widerspricht, Geldbußen zu bezahlen, wenn es nicht nachgewiesen ist.

Ich bin der Meinung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen meistens sehr pauschal sind. Beispiel: Beschränk. bezieht sich auf eine kurvenreiche Strecke. Zwischendrin sind längere Strecken ohne Kurven. Nunmehr widerspricht die Geschwindigkeitsbeschränkung dem Pinzip der Einzelfallgerechtigkeit, weil man etwas verboten bekommt, wo das Verbot nicht notwendig wäre. Das sollte man dadurch ausgleichen, dass man nur dort blitzt, wo auch dem Zweck der Beschränkung genüge getan wird. Gleiches gilt auch für Ortschaften, da ist überall 50 auch wenn längere unbewohnte Strecken sind. Das ist nur meine Meinung; meistens sind alle der Auffassung, man müsse ordentlich fahren - stellt sich im Ergebnis nur die Frage, wieso so viele geblitzt werden.
_________________
mfg
Klaus
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