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Verstoß gegen Unterlassungserklärung

 
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Martin800
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:56    Titel: Verstoß gegen Unterlassungserklärung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich betreibe einen kleinen Internetshop und wurde im Dezember abgemahnt. Hier habe ich die Unterlassungserklärung unterschrieben und bezahle seitdem in monatlichen Raten die Abmahngebühren bei diesem Anwalt ab. Nun hat dieser Anwalt mir ein Einschreiben geschickt, dass ich gegen die Unterlassungserklärung verstoßen habe da ich bei einem Produkt den Grundpreis pro kg nicht angegeben habe und bei einem anderen mich um 14 cent (Grundpreis pro kg) verrechnet habe. Ich habe ca. 150 Artikel im Shop.

Nun zu meiner Frage: Dieser verlangt nun die komplette Vertragsstrafe zwei mal was einen Betrag von über 10.000 Euro verursacht. Da ich bereits die Abmahngebühren nicht auf einmal zahlen konnte kann ich natürlich diesen erheblichen Betrag erst recht nicht bezahlen. Ist dies überhaupt rechtlich gültig? Ich habe wie offensichtlich ist nicht nach Vorsatz gegen die Unterlassungserklärung verstoßen sondern nur bei einem Artikel vergessen (oder Systemfehler) und bei einem anderen mich verrechnet von über 150 Artikeln im Shop.


Wie ist hier die Rechtslage?

Grüße

Martin
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Pirate
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlen.

Und Dinge, für die eine Unterlassungserklärung abgegeben wurden, sorgfältig überprüfen. Sonst wirds teuer.

Ist der Mitbewerber eine große Nummer oder ein kleiner Krauter?
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Martin800
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Aber es ist doch offensichtlich, dass es sich nur um einen Rechenfehler handelt. Sowas passiert doch jedem Unternehmen mal?

Er ist eher ein kleiner Mitbewerber. Ich kann diese Summe unmöglich aufbringen. Was mache ich in diesem Fall?
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Pirate
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ein Rechenfehler nicht das völlige Ausbleiben der Grundpreisangabe erklärt.

Vielleicht sollte man einen auf Wettbewerbsrecht spezialisterten Anwalt mit der Verhandlungsführung beauftragen. Ziel könnte z.B. eine Einigung auf EINE Vertragsstrafe von vermutlich 5.100 Euro sein, deren zeitnahe Zahlung in Aussicht gestellt werden kann. Je nachdem wie es um die Finanzen bestellt ist, Insolvenz als mögliche Folge durchblicken lassen.

Mit einem großen Gegner dürfte sowas einfacher sein. Dem sind die 10.000 Euro mehr oder weniger egal. Ein kleiner Mitbewerber sieht darin vielleicht ein neues Auto.

Aber vielleicht kann man auch aus der genauen Formulierung der Unterlassungserklärung Honig ziehen. Wenn da irgendwelche Ungenauigkeiten (Interpretationsspielräume) drin sind, dann ist das Verhandlungsmasse.

Allerdings, ohne Geld wird das vermutlich nicht ausgehen.
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Martin800
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

ok ich bedanke mich erstmal für die freundliche Hilfe. Ich werde mich dann umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
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