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Zuzahlung bei Hilfsmitteln

 
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:03    Titel: Zuzahlung bei Hilfsmitteln Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man sich den Arm bricht, braucht man zum Gipsverband wohl nichts zuzahlen, Wie aber verhält es sich, wenn man sich das Schultergelenk bricht, das nicht gegipst werde kann,sondern mit einer sog. "Gilchrist"-Bandage fixiert wird, Gilt die Bandage i. Ggs. zum Gipsverband als zuzahlungspflichtiges"Hilfsmittel" i.S.v. § 33.8 SGB V und wenn ja, warum?
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Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was hats mit Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht zu tun? Aber bitte: klick!
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Mich wundert nur, dass zwischen Gipsverband und Bandage ein Unterschied gemacht wird.

Weitere Frage: Muß der Arzt auf die Zuzahlungspflicht hinweisen?
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Gruß
V.K.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Theorie:

Ja, aus vielerlei Gründen: klick!

Praxis:

Nobody is perfect & gab es überhaupt eine kostengünstigere Alternative zur Gilchristbandage?
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