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Dienstunfähig nach Dienstunfall

 
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Libuda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 07:27    Titel: Dienstunfähig nach Dienstunfall Antworten mit Zitat

Ichbin seit 25 als Beamter tätig z. Z. als Feuerwehrmann, hatte vor 3 Jahren einen qualifizierten Dienstunfall ( Rückenverletzung), bekomme von der BG einen Unfallausgleich von 30 %, bei dem zuständigen Versorgungsamt habe ich eine GdB von 40%.
Ich kann keine Gegenstände von mehr als 20 kg heben und bin daher in der Leitstelle tätig. Nun sind aufgrund des Unfalls die Beschwerden so groß geworden, das eine sitzende Tätigkeit von mehr als 3 Stunden zu erheblichen Schmerzen führt. Der Dienstherr verlangt aber eine durchgehnde Arbeitszeit von 12-15 Std die nur durch den Gang zur Toilette unterbrochen wird.
Auf meine Einwände gegen die meiner Meinung nach zu lange Arbeitszeit wurde mir angedroht mich vom Amtsarzt auf meine Dienstfähigkeit hin untersuchen zu lassen und ggf eine Entlassung aus dem Dienst anzustreben.
Meine Frage daher: ist das so einfach möglich?
was ist mit den Fürsorgemaßnahmen des Dienstherrn ?
mit welchen Einbußen muß ich beim Gehalt rechnen ?
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Barbara Wanger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Edenkoben

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

ich denk so einfach ist das nicht!
Erstmal müssten sie für vollständig dienstunfähig erklärt werden, und dann würden sie auch nicht aus dem dienst entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt!
Also 12-15 Std am Stück zu arbeiten ist meiner Ansicht nach unzulässig und kann von ihnen nicht verlangt werden, schon aus Arbeitsschutztechnischen Gründen.
Ansonsten würde ich ihnen raten einen Hochsetzungsantrag ihres GdB zu stellen, dann ist das für ihren Dienstherren nämlich alles noch ein wenig erschwert, weil er dann auch die Schwerbehindertenvertretung etc. einschalten muss.

LG B.Wanger
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Mond
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sollte es mit der Höherstufung nicht klappen, kann ein Gleichstellungsantrag helfen. In diesem Fall muß ebenso die Schwerbehindertenvertretung eingeschaltet werden und fast das ganze SGB IX gilt für Gleichgestellte. § 124 SGB IX (Befreiung von Mehrarbeit).

Infos dazu bei:

http://www.schwbv.de/forum/forum.php

Schildere Deinen Fall nochmals dort. Hier kann man Dir im Bereich des Schwerbehindertenrechts weiterhelfen.

Gruß
Mond
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