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m.r. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 05.02.09, 22:53 Titel: Verkäufer liefert nicht und rührt sich nicht |
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Hallo,
nehmen wir an, Person A käuft in einem Forum einen Gegenstand mit vierstelligem Wert. Er lässt sich von Person B zur Absicherung seine Telefonnummern, seine Adresse und sein Auktionshaus-Account geben.
Nachdem A getestet hat, dass alle Daten zueinander passen und die Telefonnummern auch vergeben sind, überweist er das Geld an Person C´s Konto, welche die Gattin von B ist.
Nun verbringt A 3 Tage mit Warten und möchte sich erkundigen, ob das Geld angekommen ist, erhält jedoch auf keinem Weg eine Reaktion seitens B oder C. B ist aber weiterhin täglich in dem Forum unterwegs, reagiert allerdings auch dort nicht auf Nachrichten. C reagiert auf eine Nachfrage über das Auktionshaus, in dem sich A als Käufer ausgibt, antwortet aber nicht mehr weiter, als A Fragen zum Verbleib des [Keine Namen bitte! Biber] stellt. A schickt auch eine SMS an B und erhält eine Zustellbestätigung, jedoch keine Antwort.
Summa summarum sind nun 10 Tage seit Durchführen der Überweisung vergangen und auf der Verkäuferseite rührt sich nichts.
Was wäre nun der nächste Schritt? Sicherlich ein Einschreiben, aber welcher Inhalt sollte dort enthalten sein, um nach Nicht-Fruchten des Einschreibens ggf. anwaltlich weiterarbeiten zu können?
Viele Grüße,
M.R. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 06.02.09, 07:26 Titel: |
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Ich finde es immer wieder überraschend, wie das Internet die Geschäftspraktiken verändert hat oder würde sie jedem x-beliebigen auf der Straße einfach Geld überweisen, in der Hoffnung, dass er zuverlässig seinen Teil des Geschäfts erfüllt?
Aber seis drum, der Käufer sollte den Verkäufer schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist in Verzug setzen, erst dann lohnt sich die Mandatierung eines Anwaltes. Allerdings sollte bereits vorher geklärt sein, dass der Vertragsschluss gerichtsfest beweisbar ist. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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m.r. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 06.02.09, 14:31 Titel: |
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Es geht doch hier nicht um mich, sondern um ein allgemein auftretendes Ereignis.
Reichen für die gerichtsfeste Beweisbarkeit des Vertragsabschlusses e-mails aus? Ich meine, Verträge können ja auch mündlich ausgesprochen werden... |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 06.02.09, 14:43 Titel: |
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Zitat: | Reichen für die gerichtsfeste Beweisbarkeit des Vertragsabschlusses e-mails aus? | Kommt darauf an, ob die jeweiligen Zugänge vorliegen und sich aus der Korrespondenz ein Vertragsschluss annehmen lässt. Entscheiden wird das aber dann der zuständige Richter in seiner Beweiswürdigung.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 06.02.09, 15:27 Titel: Re: Verkäufer liefert nicht und rührt sich nicht |
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m.r. hat folgendes geschrieben:: | Person A käuft in einem Forum einen Gegenstand mit vierstelligem Wert. Er lässt sich von Person B zur Absicherung seine Telefonnummern, seine Adresse und sein Auktionshaus-Account geben. |
In einem Forum statt auf einer Auktionsplattform? Welchen Sinn macht dann die Nachfrage/Angabe eines x-beliebigen Auktionshaus-Accounts, das vom Käufer nicht benutzt wurde? |
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m.r. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 06.02.09, 15:28 Titel: |
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man kann sehen, dass er dort 100% positiv hat... |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 06.02.09, 15:38 Titel: |
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Stellt sich die Frage, warum er es dann nötig hat auf einem Forum fremd zu gehen, um Ware gegen vierstellige Vorkasse zu verkaufen! Ist der überhaupt echt? |
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m.r. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 06.02.09, 16:23 Titel: |
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weil die gebühren des auktionshauses in diesen preisregionen nicht gerade wenig sind?
lustige diskussion hier gerade. das kind ist nunmal bereits in den brunnen gefallen und muss jetzt herausgezogen werden.
also ein einschreiben mit fristsetzung, ich nehme mal an 2 wochen? damit wäre mir dann schon geholfen, danke! |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 06.02.09, 16:41 Titel: |
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m.r. hat folgendes geschrieben:: |
lustige diskussion hier gerade. das kind ist nunmal bereits in den brunnen gefallen und muss jetzt herausgezogen werden.
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Sorry, ich wollte nur wissen, welche Masche man als anonymer Verkäufer anwenden muß, um vierstellige Vorkasseleistungen abgreifen zu können.
Es ist verblüffend einfach! |
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m.r. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 06.02.09, 17:04 Titel: |
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Bingo02 hat folgendes geschrieben:: |
Es ist verblüffend einfach! |
Das stimmt, das Angebot muss nur gut genug sein...aus Schaden wird man kluk...oder so |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 06.02.09, 20:42 Titel: |
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muß ihn nur abholen.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie bei dem sattsam bekannten Auktionshaus mit den vier Buchstaben etwas erworben haben? Weshalb haben Sie die Option des Käuferschutz nicht wahrgenommen? _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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CWisnewski FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 06.02.09, 20:51 Titel: |
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Obermotzbruder hat folgendes geschrieben:: | Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muß ihn nur abholen.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie bei dem sattsam bekannten Auktionshaus mit den vier Buchstaben etwas erworben haben? Weshalb haben Sie die Option des Käuferschutz nicht wahrgenommen? |
Weil er explizit nicht dort gekauft hat, um dem Verkäufer die Gebühren zu sparen. |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 06.02.09, 20:54 Titel: |
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@ Obermotzbruder
Das ist ja der Witz bei der Geschichte, der Verkäufer hat das Auktionshaus gemieden! |
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Meatball FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.06.2006 Beiträge: 59 Wohnort: 48249 Dülmen
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Verfasst am: 13.02.09, 21:07 Titel: |
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"Ich gehe mal davon aus, dass Sie bei dem sattsam bekannten Auktionshaus mit den vier Buchstaben etwas erworben haben? Weshalb haben Sie die Option des Käuferschutz nicht wahrgenommen?"
Weil nicht bei .... gekauft wurde.
Und selbst wenn.
Weil es in dem Auktionshaus devinitiv keinen Käuferschutz mehr gibt.Der wurde schon im Frühjahr letzten Jahres abgschafft.
Auch der angebliche Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Käuferschutz existiert nicht wirklich und ist eine reine Kulanzleistung.
Zu diesem Thema sollte man sich mal in dem Forum auf der Verkaufsplattform schlau machen. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.02.09, 00:01 Titel: |
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Meatball hat folgendes geschrieben:: | Weil es in dem Auktionshaus devinitiv keinen Käuferschutz mehr gibt.Der wurde schon im Frühjahr letzten Jahres abgschafft.
Auch der angebliche Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Käuferschutz existiert nicht wirklich und ist eine reine Kulanzleistung. | Das Auktionshaus sieht das anders. Und die zahlreichen Verkäufer, die sich heir im FDR regelmäßig wegen Problemen mit diesem Käuferschutz melden, offenbar auch. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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