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Verfasst am: 11.02.09, 23:50 Titel: Kann EXfreund einfach stornieren und Geld behalten?
Hallo zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen...
Ein Paar (nicht verheiratet, keine gemeinsame Wohnung) bucht eine Flugreise. Der Mann unterschreibt als erstes und ist auch auf der Rechnung eingetragen. Die Frau unterschreibt den Vertrag aber mit. Bezahlt wird in bar. Jetzt trennt sich das Paar 2 Wochen vor Abflug. Der Mann hat die Tickets und die sonstigen Unterlagen (bis auf die Rechnung, die aber ja auf seinen Namen ausgestellt ist).
Kann er ohne Zustimmung der Frau die komplette Reise stornieren und einfach das ganze Geld kassieren? (friedliche Einigung ist nicht möglich) Da käme die Frau dann nicht mehr dran, da sie keine Belege über die Barzahlung an den Mann hat...
Kann die Frau vom Reisebüro verlangen, dass ihre Buchung bestehen bleibt? Was ist, wenn bereits durch den Mann storniert wurde? Kann sie vom Reisebüro verlangen, dass die Stornierung rückgängig gemacht wird? Sie hat ja mit unterschrieben und ist damit doch Vertragspartner, oder?... Darf das Reisebüro das Geld nach Storno einfach an den Mann auszahlen bzw. überweisen, obwohl ja durch unterschiedliche Adressen und Namen nicht offensichtlich ist, dass die zwei ein Paar sind/waren... Kann die Frau vom Mann die höheren Kosten fürs umbuchen (EInzelzimmer) verlangen?
Wie ist da die Rechtslage??
Bin gespannt auf die Antworten. Und Danke schon mal.
Generell ist nur eine Person als Reiseanmelder, d.h. Vertragspartner des Reiseveranstalters, möglich. In diesem Fall ist dies wohl der Mann. Er hat damit das Recht eine stornierung vorzunehmen, tut dies sozusagen auch im Namen seiner Mitreisenden.
Diese Stornierung kann weder er, noch die Mitreisende, noch das das Reisebüro rückgängig machen. Je nach Status der Stornierung und Art der Buchung (nur Hotel vs. Flugreise) hätte gerade einmal der Veranstalter die Möglicchkeit dazu und auch dies wäre reine Kulanz.
Soweit zur Buchung und Stornierung ... nun zur Zahlung ...
Wenn die Zahlung stellvertretend an das Reisebüro geleistet wurde, sollten doch auch zwei Rechnungen ausgehändigt worden sein.
- In diesem Fall kann die Frau natürlich Ihren Anteil vom Reisebüro zurückverlangen. Der Beweis, dass ein Teil der Summe von ihr geleistet wurde, dürfte somit ja erbracht sein.
- Gibt es nur eine Rechnung an den Ex-Freund, so wird dieser auch alleinig Zahlender. Zudem bleibt die Fragen offen, woher dem Reisebüro die Höhe der Anteile beider Reisender für die Buchung und für die Stornierung kennen soll.
Welche Vereinbarungen wurden hierzu getroffen? Gibt es ein Schriftstück, Zeugen?
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