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Die Eheleute A und B hängen in deren Wohnort ein paar Zettel auf, da sie eine neue Wohnung suchen. Ein Ladenbesitzer beobachtet dies, notiert das KFZ-Kennzeichen und meldet das wilde Plakatieren der Polizei. Diese ruft den A an und fragt nach seiner Adresse. Der Polizist sagt, er MÜSSE die Sache dem Ordnungsamt mitteilen. A sagt, er möchte die Sache mit seiner Partnerin klären. Der Polizist sagt immer nur : ADRESSE! A sagt, er möchte ja kooperieren, doch möchte er jetzt nicht einfach am Telefon seine Daten herausgeben, die "Sie als Polizist sicher ohnehin anhand meines vollen Namens, den ich Ihnen ja bereits gegeben habe und meiner Telefonnummer ermitteln könnten". Der Polizist: ADRESSE! Wenn Sie mir jetzt nicht Ihre Adresse geben, leite ich ein Verfahren wegen Nichtnitteilens der Daten ein.
Wer auch immer mit dem A telefoniert hat, mit 99,9%iger Sicherheit war es kein Polizist.
Kein Polizist würde sowas per Telefon ermitteln.
An A's Stelle würde ich die ganze Sache auf sich beruhen lassen.
Sie haben bei der Polizei angerufen und gefragt, ob dort ein Polizist namens XY tätig ist, oder haben Sie nachweislich erfahren, dass dieser Polizist mit Namen XY Sie angerufen hat?
(Ich kenne hier auch einige Polizisten namentlich und weiß, wie sie aussehen......)
Ein Polizist, der auf einen AB spricht??? Sowas habe ich ja noch nie gehört.
Da würde ich mal hintapern und den Dienststellenleiter "konsultieren".....
Selbst wenns ein Polizist war, am Telefon müssen sie überhaupt nichts sagen. (auch keine Personalien angeben)
Denn solange sie nciht wissen, obs tatsächlich ein Polizist ist (auch wenn sie mit dem Telefon eines Polizisten verbunden sind, kann es immer noch die Putzfrau oder der Hausmeister sein, der an dieses Telefon gegangen ist) und das wissen sie nur, wenn er in Uniform vor ihnen steht und ihnen u.U. auf Verlangen einen Dienstausweis zeigt, wird sie wohl auch kaum ein Richter ewgen §111 OwiG verurteilen.
I.Ü. dürfte hier schon fraglich sein, ob die Polizei überhaupt zuständig war/ist. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
I.Ü. dürfte hier schon fraglich sein, ob die Polizei überhaupt zuständig war/ist.
I.d.R. ist die Polizei immer dann zuständig, wenn die eigentlich zuständige Behörde nicht greifbar ist.
Da es sich beim Plakatieren in den meisten Städten um eine Owi handelt ist eigentlich das Ordnungsamt zuständig. Außer in den Metropolen Deutschlands dürften aber kaum Ordnungsämter 24/7 besetzt sein. Die Polizei ist also ziemlich häufig bei solchen Sachen zuständig.
I.d.R. ist die Polizei immer dann zuständig, wenn die eigentlich zuständige Behörde nicht greifbar ist.
M.W. nicht im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, solange damit nicht gleichzeitig auch Gefahrenabwehr verbunden ist oder der Polizei diese Aufgabe durch Gesetz zugewiesen ist. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
...Polizist sprach nicht auf AB. Er erreichte den A und A sagte, es sei gerade ungünstig, er werde sich melden....
Hat sich hier nicht vielmehr der Polizist strafbar gemacht? Er behauptete steif und fest, A sei verpflichtet, auf der Stelle all seine Personalien mitzuteilen, ansonsten würde der Polizist ein Verfahren wegen "Nichtmitteilens der Personalien" o.ä. einleiten...A hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seinen vollen Namen mitgeteilt, sagte aber, er wolle erst mit seiner Ehefrau Rücksprache halten, da er jetzt etwas verunsichert sei. Polizist genehmigte und sagte, A müsse am selben Abend nocheinmal auf der Dienststelle anrufen ansonsten"wisse er ja, was ihm passieren würde".
M.W. nicht im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, solange damit nicht gleichzeitig auch Gefahrenabwehr verbunden ist oder der Polizei diese Aufgabe durch Gesetz zugewiesen ist.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist der Polizei durch Gesetz zugewiesen.
Siehe §53OwiG
Zitat:
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
Ein Ladenbesitzer beobachtet dies, notiert das KFZ-Kennzeichen und meldet das wilde Plakatieren der Polizei. Diese ruft den A an und fragt nach seiner Adresse.
Aus welchem vernünftigen Grund sollte ein Polizist noch groß nach der Adresse fragen, wenn er schon das Kennzeichen hat und damit offensichtlich schon den Namen (und Telefonnummer) ermittelt hat?
Ganz genau stellte sich diese fiktive Situation wie folgt dar:
A hängte Zettel auf, seine Gattin B wartete in ihrem Auto daneben. Auf Zettel stand Nummer von A. Der Polizist hatte ergo das Kennzeichen von B und wußte auch deren Namen, als er A anrief. Nun wollte er jedoch eine Adresse bekommen, es ging ihm denke ich eher ums Prinzip. Er wollte durchsetzen, was er wollte, daher wiederholte er mind. 10 x: "ADRESSE!"
Aus welchem vernünftigen Grund sollte ein Polizist noch groß nach der Adresse fragen, wenn er schon das Kennzeichen hat und damit offensichtlich schon den Namen (und Telefonnummer) ermittelt hat?
Weil Fahrer nicht zwingend gleich Halter ist....
Dennoch ist die Art und Weise der Ermittlungen hier mehr als merkwürdig....
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