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Verzicht auf gesetzlichen Pflichteil

 
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Batman-KM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:24    Titel: Verzicht auf gesetzlichen Pflichteil Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Eltern sind geschieden und mein Vater hat wieder geheiratet und mittlerweile noch 3 Kinder mit der neuen Ehefrau. Soweit, so gut.

Nun hat er mir eine Summe X, verteilt auf 3 Zahlungen, jeweils am Ende eines Jahres, beginnend mit diesem Jahr angeboten.
Dies hat er gemacht, damit ich später mal, wenn der Erbfall eintritt ich auf meinen gesetzlichen Pflichtteil verzichte. Das ganze soll vertraglich festgehalten werden.

Gibts da besonderheiten worauf ich achten sollte?

Danke und viele Grüße
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja ob das fair ist musst du selber wissen.

Wenn man das macht sollte (muss?) es über einen Notar laufen, der würde die dann auch die Konsequenzen erklären.

Bist du mit der Ausbildung fertig? Hast du keien Unterhaltsansprüche mehr.

Was mit jetzt noch einfällt wäre, die Beerdigungskosten kämen im sehr ungünstigen Fall, dass deine komplette Verwandschaft einschliesslich des Vaters vor dessen Tod zu Hartz IV Empfängern werden, trotzdem auf dich zu. Sollte man wissen.

MfG
Matthias
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Batman-KM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, ob´s fair ist, weiß man ja jetzt noch nicht. Aber ich weiß, das wenn der Erbfall eintreten sollte, es nur Schierigkeiten geben wird, wo wahrscheinlich alles über Anwälte kommuniziert werden müsste. Und da muss man ja selber wissen ob man dazu Lust hat und es einem das Wert ist.
Dazu gibt es ne lange Vorgeschichte...

Ausbildung ist fast fertig, aber Unterhalt habe ich keinen mehr bekommen, da ging es auch schon vor Gericht. Auch ne lange Geschichte.

Kann man in dem Vertrag festhalten lassen, das wenn eine Zahlung nicht erfolgt, der Vertrag dann hinfällig ist?
Und kann man sich auch irgendwie von den Beerdigungskosten freistellen lassen in dem Vertrag?

mfg
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Batman-KM hat folgendes geschrieben::
..Und kann man sich auch irgendwie von den Beerdigungskosten freistellen lassen in dem Vertrag?


Nein, dies wäre ein Vertrag zum Nachteil Dritter.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Batman-KM hat folgendes geschrieben::
..Und kann man sich auch irgendwie von den Beerdigungskosten freistellen lassen in dem Vertrag?


Nein, dies wäre ein Vertrag zum Nachteil Dritter.


Von uns allen Winken

Zitat:

Kann man in dem Vertrag festhalten lassen, das wenn eine Zahlung nicht erfolgt, der Vertrag dann hinfällig ist?


Das sollte machbar sein.
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dies hat er gemacht, damit ich später mal, wenn der Erbfall eintritt ich auf meinen gesetzlichen Pflichtteil verzichte.

Dieser Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung! Eine privatschriftliche Vereinbarung ist nichtig.
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