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Kann da eine Entschädigung verlangt werden?

 
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Meatball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 01:12    Titel: Kann da eine Entschädigung verlangt werden? Antworten mit Zitat

Hallo.

Hallo.
Mich würde mal Eure Meinung interessieren.

Ein Käufer hat am 01.02.09 einen Monitor ersteigert.Am 02.02.09 hat er das Geld überwiesen. Dann passierte nichts mehr.

Am 09.02. hat er mal nachgefragt ob der Monitor schon abgeschickt wurde.Eine Antwort hat er nicht bekommen.
Am 10.02. hat er nochmal nachgefragt und bekam dann die Antwort:

Hallo XXXXX, hab den Monitor wegen Zeitmangel noch nicht abgeschickt,bin
am Freitag beruflich in XXXXX.Wenn sie möchten bringe ich ihn gerne
vorbei.Ansonsten bringe ich ihn morgen zur Post.

Der Käufer hat dann geantwortet das das mit dem bringen in Ordnung sei und eine Zeit ausgemacht werden sollte.

Diese Mail wurde nicht beantwortet.

Der Käufer hat sich dann heute frei genommen damit jemand im Haus ist wenn der Monitor gebracht wird, was jedoch nicht geschehen ist.

Verständlicherweise ist er Stinkensauer, weil ein Urlaubstag für nichts verschwendet wurde.

Kann der Käufer irgend eine Art der Entschädigung geltend machen?

Gruß

Gerhart
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 03:08    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte er denn eine Entschädigung bekommen, weil er sich einfach mal ins Blaue hinein an einem Tag frei genommen hat, für den gar kein Vorbeibringen vereinbart war? Mit den Augen rollen
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Meatball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

So ähnlich hab ich dem Käufer das auch gesagt, war mir allerdings nicht sicher wegen der schriftlichen Ankündigung das Teil am Freitag bringen zu wollen.

Vieleicht kommen ja noch ausführlichere Kommentare.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und auch sonst dürfte ein freier Tag alleine noch keinen ersatzfähigen Schaden bedeuten.
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Meatball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der anderen Seite kann aber z.B. bei einer Urlaubsreise Schadensersatz geltend gemacht werden wenn der Flieger erst einen Tag später geht.

Oder wenn beim Arzt ein Termin gemacht wurde und dann erheblich länger gewartet werden muss.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteres ja, da man ja schließlich für eine Leistung bezahlt hat, die schlecht erbracht wurde.

Für zweiteres hätte ich gerne Quellen.
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Meatball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Beim zweiten bin ich mir sicher weil ich das erst vor kurzem gelesen oder im TV gesehen habe.Leider weis ich nicht mehr wo. Da hieß es wenn der Termin z.B. um 9:00 Uhr war, der Patient aber erst um 10:00 Uhr dran kommt, kann er zumindest einen Teil der Wartezeit in Rechnung stellen.

Im Netz hab ich folgendes gefunden:

Wartezeit

Wer als Patient nicht ohne Termin in die Praxis kommt, sondern einen festen Termin ausgemacht hat, den darf der Arzt nicht unnötig lange warten lassen. Dauert es unzumutbar lange, bis der Patient an die Reihe kommt oder kommen soll, darf er die Arztpraxis verlassen. Unter Umständen ist es sogar möglich, vom Arzt eine Entschädigung für die Wartezeit zu erhalten. Die verlorene Freizeit ist allerdings nicht ersetzbar. Man muß vielmehr einen Verdienstausfall geltend machen und beweisen, was nicht leicht ist. Es ist sinnvoll, zu versuchen, sich mit dem Arzt zu einigen, da in diesem Fall nur sehr bedingt zu einem gerichtlichen Vorgehen geraten werden kann.

Quelle:Verbraucherzentrale Bremen

Gut das bezieht sich nicht auf die Freizeit sondern Verdienstausfall.
Aber der Käufer kann sich ja auch unbezahlten Urlaub genommen haben.Und dann hätte er ja Verdienstausfall. Gut das klingt jetzt etwas konstruiert, wäre aber möglich.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Meatball hat folgendes geschrieben::

Gut das bezieht sich nicht auf die Freizeit sondern Verdienstausfall.

Eben.
Und außerdem wird es wohl auch auf den Einzelfall ankommen. Kommt dem Arzt beispielsweise ein Notfall dazwischen, wird sich die Verbraucherzentrale wohl auch bezüglich des Verdienstausfalls die Zähne ausbeißen.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Meatball hat folgendes geschrieben::
war mir allerdings nicht sicher wegen der schriftlichen Ankündigung das Teil am Freitag bringen zu wollen.


Ja, aber das war verständigerweise wohl unter der Voraussetzung einer vereinbarten Uhrzeit zu verstehen - und eine solche wurde ja gerade nicht einvernehmlich vereinbart.

Sollte man dieser Meinung nicht beipflichten, fällt der Schadensersatz aber trotzdem weg, da die Kausalität fehlt - der VK hätte seine Zusage auch durch Vorbeibringen um 21 Uhr erfüllen können, wofür der K nicht hätte freinehmen müssen. Auch dann hätte der K keinen Schadensersatzanspruch, weil er den Tag auch "umsonst" frei genommen hätte.
Somit wäre auch bei korrektem Verhalten des VK ggfs. derselbe "Schaden" entstanden, womit die Kausalitätskette durchbrochen ist.
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Meatball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 59
Wohnort: 48249 Dülmen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei vom Verkäufer gesagt wurde das er beruflich in die Nachbarstadt müsse.
Da geht man automatisch erst mal davon aus das es Tagsüber ist.
Wobei es tatsächlich auch ein Nachtjob sein könnte.

Nagut ich werd dem Käufer das mal so weitergeben. Er wird zwar nicht begeistert sein, aber das ist sein Problem.

Recht schönen Dank für die Infos.

Gruß

Gerhart
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ob es den Monitor überhaupt gibt?
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