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Einbruch - Autoschlüssel

 
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:39    Titel: Einbruch - Autoschlüssel Antworten mit Zitat

Bei A wird in die Wohnung eingebrochen. Die Diebe entwenden u.a. die beiden Autoschlüssel des A.

Hat A nun einen Anspruch gegen seine Hausratversicherung auf Austausch der Schlösser am PKW?
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einen rechtlich sicheren Anspruch wird A nur dann haben, wenn sich eine entsprechende Formulierung in seinen Versicherungsbedingungen finden läßt.

Ich wage die Vermutung, daß das idR nicht der Fall ist.
_________________
chatterhand
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Teilweise sind gerade aber solche Dinge wie Schlossaustausch nach Entwendung der Autoschlüssel über die Teilkasko versichert. Einfach auch dort mal nachblättern.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kraftfahrzeuge und deren Bestandteile sind i.d.R. nicht im Rahmen einer Hausratversicherung versichert.

In den "herkömmlichen" Bedingungen sind solche Schloßaustauschkosten nicht versichert.

Evtl. bestehende besondere Vereinbarungen zur Hausrat- oder Kaskoversicherung kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Hierzu hilft nur ein Blick in die Bedingungen.
_________________
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