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wenn die Versicherung schon von sich aus alle Ihre Ansprüche anerkennt dürfte es schwierig werden, auch evtl. Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
Ich frage lieber gar nicht nach einer Quelle für diese - nunja, ausgesprochen erstaunliche Behauptung!
Könne Sie ruhig:
Persönliche Erfahrung! _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 14.02.09, 11:51 Titel:
Old Piper hat folgendes geschrieben::
Persönliche Erfahrung!
Sie persönlich haben als Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung und Sachbeschädigung einen Anwalt eingeschaltet und die gegnerische Versicherung hat sich erfolgreich geweigert, diesen Anwalt zu bezahlen, weil sie alle Ihre Ansprüche anerkannt hat? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich habe jetzt noch zwei Fragen. Meine Eltern sind rechtsschutzversichert. Welche Rechtsschutzversicherung würde denn in diesem Fall angemessen sein?
Verkehrsrechtsschutzversicherung
anja8495 hat folgendes geschrieben::
Und bin ich jetzt als 18-jährige Schülerin über meine Eltern mitversichert oder eher nicht?
eher ja. Natürlich können sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften voneinander unterscheiden, aber marktüblich ist folgende Regelung für die Mitversicherung von volljöhrigen Kindern:
Mitversichert sind volljährige, unverheitratete Kinder, die sich noch in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden, maximal bis zum 27. Lebensjahr.
So eine ähnliche Formulierung müsste sich in den ARB finden lassen.
@Old Piper: wenn es diese Erfahrung so tatsächlich gab, dann dürfte es sich vermutlich allenfalls um einen kleinen Bagatellschaden (ausschließlich kleiner Blechschaden am Fahrzeug) gehandelt haben, den der Versicherer sofort und in allen verlangten Schadenspositionen reguliert hat.(nicht lachen - sowas gibt´s wirklich !) Nur in solchen Fällen dürften (wenn überhaupt) die Rechtsberatungskosten als nicht erforderlich und somit als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht gelten.
Aber hier liegt ein Unfall mit Personenschaden vor, bei dem Schmerzensgeld gefordert werden soll und kann. Das kann man einem Privatmenschen keinesfalls zumuten, dass er das alleine, ohne fachkundigen Rat, zuwege bringt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
danke für die Hilfen erstmal! Es hat sich jetzt herausgestellt, dass das Ganze als "Schulunfall" gewertet wird, da ich mich auf dem Rückweg von der Schule befand, als der Unfall passierte. Wer kommt jetzt für den Schadensersatz/ das Schmerzensgeld auf? Was muss ich dazu beitragen, außer die Schulformulare auszufüllen und abzugeben?
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