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Wie kann man als Jugendliche/r auf Schmerzensgeld klagen?
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Old Piper hat folgendes geschrieben::
wenn die Versicherung schon von sich aus alle Ihre Ansprüche anerkennt dürfte es schwierig werden, auch evtl. Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
Ich frage lieber gar nicht nach einer Quelle für diese - nunja, ausgesprochen erstaunliche Behauptung! Mit den Augen rollen Sehr böse

Könne Sie ruhig:
Persönliche Erfahrung!
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Persönliche Erfahrung!
Sie persönlich haben als Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung und Sachbeschädigung einen Anwalt eingeschaltet und die gegnerische Versicherung hat sich erfolgreich geweigert, diesen Anwalt zu bezahlen, weil sie alle Ihre Ansprüche anerkannt hat? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 19:59    Titel: Re: RE Antworten mit Zitat

anja8495 hat folgendes geschrieben::
Ich habe jetzt noch zwei Fragen. Meine Eltern sind rechtsschutzversichert. Welche Rechtsschutzversicherung würde denn in diesem Fall angemessen sein?
Verkehrsrechtsschutzversicherung


anja8495 hat folgendes geschrieben::

Und bin ich jetzt als 18-jährige Schülerin über meine Eltern mitversichert oder eher nicht?

eher ja. Natürlich können sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften voneinander unterscheiden, aber marktüblich ist folgende Regelung für die Mitversicherung von volljöhrigen Kindern:

Mitversichert sind volljährige, unverheitratete Kinder, die sich noch in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden, maximal bis zum 27. Lebensjahr.

So eine ähnliche Formulierung müsste sich in den ARB finden lassen.

@Old Piper: wenn es diese Erfahrung so tatsächlich gab, dann dürfte es sich vermutlich allenfalls um einen kleinen Bagatellschaden (ausschließlich kleiner Blechschaden am Fahrzeug) gehandelt haben, den der Versicherer sofort und in allen verlangten Schadenspositionen reguliert hat.(nicht lachen - sowas gibt´s wirklich !) Nur in solchen Fällen dürften (wenn überhaupt) die Rechtsberatungskosten als nicht erforderlich und somit als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht gelten.

Aber hier liegt ein Unfall mit Personenschaden vor, bei dem Schmerzensgeld gefordert werden soll und kann. Das kann man einem Privatmenschen keinesfalls zumuten, dass er das alleine, ohne fachkundigen Rat, zuwege bringt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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anja8495
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:42    Titel: RE Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

danke für die Hilfen erstmal! Es hat sich jetzt herausgestellt, dass das Ganze als "Schulunfall" gewertet wird, da ich mich auf dem Rückweg von der Schule befand, als der Unfall passierte. Wer kommt jetzt für den Schadensersatz/ das Schmerzensgeld auf? Was muss ich dazu beitragen, außer die Schulformulare auszufüllen und abzugeben?

Wie ist die Rechtslage?

MfG Anja
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo anja8495,

zunächst mal eine Info zum Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler (PDF-Datei).

Der Sachschaden und das Schmerzensgeld müßten m.E. auf dem Privatklageweg gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden.

Liebe Grüße

Klaus
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