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EU-Rente, was ist im Alter?

 
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Ossi13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:12    Titel: EU-Rente, was ist im Alter? Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, jemand bekommt seit ungefähr seinem 30. Lebensjahr EU-Rente.
Vorher hat er gut verdient, nun darf er nicht mehr dazuverdienen.
Nehmen wir weiter an, er ist bis kurz vor Eintritt der EU verheiratet gewesen und musste seine Rentenpunkte bei der Scheidung mit seiner Ehefrau teilen, die sich nur ums Kind gekümmert hat.
Er besitzt allerdings ein Mietshaus und versteuert die Mieteinnahmen.

Was passiert mit Eintritt ins Rentenalter?
Bekommt er dann nur die gesetzliche Rente, gemessen an den zu seiner Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträgen, und dann geteilt durch 2 (wegen der Übertragung an seine geschiedene Frau)?
Oder werden seine Beiträge von damals aufgrund der EU hochgerechnet?
Oder zahlt die EU-Rente einfach weiter?

Wie sieht die Rechtslage aus?
_________________
Vielen Dank!
Ossi13
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:54    Titel: Re: EU-Rente, was ist im Alter? Antworten mit Zitat

Ossi13 hat folgendes geschrieben::
... nun darf er nicht mehr dazuverdienen.

Warum? Wer verbietet ihm das?

Ossi13 hat folgendes geschrieben::
Bekommt er dann nur die gesetzliche Rente, gemessen an den zu seiner Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträgen, und dann geteilt durch 2 (wegen der Übertragung an seine geschiedene Frau)?
Oder werden seine Beiträge von damals aufgrund der EU hochgerechnet?
Oder zahlt die EU-Rente einfach weiter?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Wenn jemand die Rentenberechnung erklärt haben will, kann ich manchmal richtig gemein werden: Dann erkläre ich sie ihm! Lachen

Nee, im Ernst, die zwei bis drei Stunden, die ich jetzt zur Beantwortung ihrer Frage auf der Tastatur rumklimpern müsste, habe ich nicht, und wenn ich sie hätte, würde mir was Besseres dafür einfallen.
Am besten gehen Sie in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV, dort kann man Ihnen das genau erläutern.

Im Ergebnis dürfte vermutlich die Altersrente in etwa in der Höhe der derzeitigen EU-Rente gezahlt werden, abzüglich dessen, was im Scheidungsurteil über den Versorgungsausgleich beschlossen wurde.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Ossi13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, mit einer so heftigen Reaktion hatte ich nicht gerechnet. Natürlich möchte ich nicht, dass jemand Stunden in die Beantwortung meiner Frage investieren muss. Ich dachte nur, es gibt hierfür eine kurze, einfache Antwort. Tut mir leid, wenn ich falsch gedacht habe. *friedenspfeifchen-reich*

Nicht mehr dazuverdienen dürfen ist natürlich vereinfacht dargestellt. In dem angenommenen Fall dürfte er sozial engagiert arbeiten, dann würde ihm allerdings seine EU-Rente gekürzt. (So wurde es zum Eintritt seiner Erwerbsunfähigkeit dargestellt.)
Bei der Ausübung anderer als sozialer Tätigkeiten (auch bei sehr verminderter Stundenzahl) hat man ihm mit Aberkennung seines EU-Statusses gedroht. Das ist natürlich einerseits klar, denn entweder jemand ist erwerbsunfähig oder nicht.
Aber wieso wird da unterschieden, ob jemand wohltätig arbeitet oder schlicht und ergreifend, um sich etwas dazuzuverdienen? - Aber um diese Frage geht es eigentlich hier nicht.
_________________
Vielen Dank!
Ossi13
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MUNGA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In dem angenommenen Fall dürfte er sozial engagiert arbeiten, dann würde ihm allerdings seine EU-Rente gekürzt. (So wurde es zum Eintritt seiner Erwerbsunfähigkeit dargestellt.)
Bei der Ausübung anderer als sozialer Tätigkeiten (auch bei sehr verminderter Stundenzahl) hat man ihm mit Aberkennung seines EU-Statusses gedroht. Das ist natürlich einerseits klar, denn entweder jemand ist erwerbsunfähig oder nicht.



Wo Sie sich sozial engagieren, interessiert den RV-TRäger eigentlich selten. Ein soziales Engagement erfolgt doch wohl in der Regel nicht gegen einen Lohn! Wenn Sie also die Kirche fegen, das Gemeindehaus aufräumen, ehrenamtlich den Bürgerbus fahren die "Tafel" betreuen oder oder oder - wird das Ihren Rentenanspruch nicht beeinflussen, da kein Arbeitsvertrag vorliegt und diese Tätigkeit eben kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist.
Zitat:
Aber wieso wird da unterschieden, ob jemand wohltätig arbeitet oder schlicht und ergreifend, um sich etwas dazuzuverdienen?

Wenn Sie im Rahmen eines Minijobs mit einem Einkommen von bis zu 400 € im Monat tätig sind, wird dies den Rentenanspruch ebenfalls nicht tangieren. Hierbei ist es aber schon egal, ob Sie für eine soziale Einrichtung arbeiten oder nicht Lachen


Die bezogene EU-Rente endet ausnahmslos mit Vollendung des Regelalters von 65 Jahren oder später (abhängig vom Geburtsjahrgang).

Wie bereits von Old Piper ausgeführt, wird die Altersrente regelmäßig in Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente geleistet.

Wenn zum Zeitpunkt der Rentenzuerkennung (EU-Rente) die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden war, wirkte sich der Versorgungsausgleich bisher noch nicht aus. Dieser kommt erst dann zum Zuge,
wenn der frühere Partner ebenfalls Rente bekommt oder
die EU-Rente in Altersrente umzuwandeln ist.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der aus dem Urteil festgesetzte Betrag der Rentenminderung auf den Zeitpunkt des Eheendes festgelegt ist. Dieser sogenannte Malusbetrag ist natürlich dynamisch und wird damit permanent angepasst.

Alles klar?
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