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Diplomarbeit zu schlecht bewertet
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toom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:54    Titel: Diplomarbeit zu schlecht bewertet Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe vor ein paar Tagen mein Ergebnis der Diplomarbeit erhalten. Ich habe ein 1,7 bekommen. Allerdings hatte ich eine 1,3 oder 1,0 als Note erwartet. Das hört sich jetzt ein bisschen überheblich an, aber ich habe auch guten Grund zu dieser Annahme. Denn:

Laut Studienordnung darf eine Diplomarbeit 6 Monate dauern. Bei uns ist es aber Gang und Gebe, mit der Diplomarbeit zu beginnen und dann nach ca 6-8 Monaten Einarbeitungszeit/Arbeitszeit die Anmeldung durchzuführen. D.h., dass ich ein Jahr und einen Monat an der Arbeit geschrieben habe und ich denke auch, dass die Arbeit weit über das hinaus geht, was offiziell gefordert ist.

Ist es eigentlich möglich eine bessere Note durch rechtliche Schritte zu erreichen, oder habe ich so gut wie keine Chance?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Benotung der Diplomarbeit stellt einen Verwaltungsakt dar. Hiergegen ist der fristgerechte Widerspruch möglich. Bei erfolglosem Widerspruch ist der Weg zum Verwaltungsgericht offen.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

D.h., dass ich ein Jahr und einen Monat an der Arbeit geschrieben habe und ich denke auch, dass die Arbeit weit über das hinaus geht, was offiziell gefordert ist.

Es kommt nicht nur darauf an was man schreibt, sondern auch wie man den Inhalt präsentiert. Das können Uniabsolventen typischer Weise nicht besonders gut.

Ich habe schon jede Menge Diplomarbeiten gelesen und teilweise auch bewertet. Am Ende zählt nicht nur was da inhaltlich drin steht, sondern auch wie "zugänglich" derjenige das geschrieben und dargestellt hat. Gerade da gibt es bei den Arbeiten riesige Qualitätsunterschiede. Ein Arbeit ist nicht deshalb sehr gut nur weil ein Thema im Ergebnis hervorragend bearbeitet wurde....
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Die Benotung der Diplomarbeit stellt einen Verwaltungsakt dar. Hiergegen ist der fristgerechte Widerspruch möglich. Bei erfolglosem Widerspruch ist der Weg zum Verwaltungsgericht offen.


Ja, aber was soll denn die Begründung der Klage sein? Der Fragesteller hat eine bessere Note "erwartet". Er hat aber noch keinen Grund genannt, warum die erhaltene Note falsch sein soll.

Gruß,
moro
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Den Grund hat er doch ausführlich erläutert.

Ich bin nicht der Richter, der darüber entscheidet.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Den Grund hat er doch ausführlich erläutert.


Das kann ich nicht erkennen. Er hat gesagt, dass er länger als eigentlich vorgesehen an der Arbeit war und dass seine Arbeit über das Geforderte hinausgegangen sei (in welcher Hinsicht?). Er hat nichts dazu gesagt, dass die erhaltene Note in irgendeiner Weise fehlerhaft zustande gekommen sei.

Ntürlich können wir hier nicht letztlich beurteilen, ob geltend gemachte Gründe vor Gericht durchschlagen. Ich sehe aber noch gar keine relevanten geltend gemachten Gründe.

Gruß,
moro
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Den Grund hat er doch ausführlich erläutert.

Es ist doch wohl eher weniger zu erwarten, dass er mit der Begründung weil mir doppelt sowiel Zeit gegeben wurde wie eigentlich zulässig und damit die arbeit auch "doppelt so gut" ist will ich ne bessere Note.

Leistung ist immer Arbeit pro Zeit. Mit der Argumentation brauch man vor Gericht doch wohl gar nicht erst auftreten, dass er die gemesse Leistung doppelt so hoch ist, weil er unzulässiger Weise doppelte soviel Zeit hatte als offiziell zugebilligt. Da muss man sich voll sinnvoller Weise was anderes aus der Nase ziehen, wie bereits moro schon sagte...
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, also ich wäre vorsichtig sowas überhaupt zu erzählen. Wenn laut Prüfungsordnung für die DA 6 Monate vorgesehen sind und man dann sagt, man hätte doppelt so lange daran rumgefeilt.... Das halte ich für nicht sonderlich klug.

Meint,
die Fleetmaus
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Jurist würde sich über eine "1,7" nie beschweren.

Aber es ist wohl eine Lebensweisheit, dass sich die, denen es gut geht, immer noch mehr wünschen.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 08.03.09, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Bundesland war das?
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Kleine_Sonne
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde dieses Fragestellung hochspannend und bedaure dass es zum eigentlichen Sachverhalt bislang noch wenig Input gab. Ist es grundsätzlich überhaupt möglich gerichtlich eine bessere Note zu erstreiten ? Gab es sowas schonmal ?

Denn unabhängig von dem hier vorliegenden Fall stelle ich mir das extrem schwer vor. Außerdem hätte ein Urteil dieser Art ja signifikante Auswirkungen auf die komplette Notengebung in allen Bildungsbereichen. Die Notengebung an der Uni ist in manchen Fächern schon als willkürlich zu bezeichnen und obwohl das offensichtlich ist werden die Noten faktisch von allen akzeptiert.

Windalf was meinen Sie mit "zugänglich" ?

Vielleicht noch als zusätzliches Beispiel von mir selbst: laut Gutachten war meine Diplomarbeit inhaltlich 1,0 (bez. der Kriterien Aufgabenstellung bearbeitet, Gliederung, Literaturtiefe usw). Die Endnote mit 1,7 wurde ausschließlich durch 3 formale Aspekte begründet (Zuwenig Literaturquellen angegeben, ein angeblich falsches Zitat das nachweisbar nicht falsch war (das ist kein Scherz) und "Allgemeine formale Mängel in einer wissenschaftlichen Arbeit"). Das "riecht" natürlich danach, dass sich die Gutachter nicht einig waren und hier ein Konzessionsentscheidung vorliegt. Aber wie sollte man sowas nachweisen.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine_Sonne hat folgendes geschrieben::

Ist es grundsätzlich überhaupt möglich gerichtlich eine bessere Note zu erstreiten ? Gab es sowas schon mal ?

Das habe ich weiter oben schon geschrieben, durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Solche Klagen sind bei den Verwaltungsgerichten tägliches Brot. Es gibt Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben. Allerdings ist die inhaltliche Bewertung selbst nicht angreifbar.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine_Sonne hat folgendes geschrieben::
Ich finde dieses Fragestellung hochspannend und bedaure dass es zum eigentlichen Sachverhalt bislang noch wenig Input gab. Ist es grundsätzlich überhaupt möglich gerichtlich eine bessere Note zu erstreiten ? Gab es sowas schonmal ?

Denn unabhängig von dem hier vorliegenden Fall stelle ich mir das extrem schwer vor. Außerdem hätte ein Urteil dieser Art ja signifikante Auswirkungen auf die komplette Notengebung in allen Bildungsbereichen. Die Notengebung an der Uni ist in manchen Fächern schon als willkürlich zu bezeichnen und obwohl das offensichtlich ist werden die Noten faktisch von allen akzeptiert.

Windalf was meinen Sie mit "zugänglich" ?

Vielleicht noch als zusätzliches Beispiel von mir selbst: laut Gutachten war meine Diplomarbeit inhaltlich 1,0 (bez. der Kriterien Aufgabenstellung bearbeitet, Gliederung, Literaturtiefe usw). Die Endnote mit 1,7 wurde ausschließlich durch 3 formale Aspekte begründet (Zuwenig Literaturquellen angegeben, ein angeblich falsches Zitat das nachweisbar nicht falsch war (das ist kein Scherz) und "Allgemeine formale Mängel in einer wissenschaftlichen Arbeit"). Das "riecht" natürlich danach, dass sich die Gutachter nicht einig waren und hier ein Konzessionsentscheidung vorliegt. Aber wie sollte man sowas nachweisen.


Die naive Annahme, dass es eine objektiv "richtige" Note gibt, ist schlicht falsch. Es ist eine Beurteilungsentscheidung, die im deutschen Rechtssystem unglücklicherweise regelmäßig nur in minimalem Maß in lokalem Prüfungsrecht konkretisiert und daher direkt auf auf dem Verfassungsrecht entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen beruht.

Unzweifelhaft ist allerdings, dass den Prüfern bei wertungsoffenen Aufgaben - (sprich, solche mit gestaltender Komponente, wie typisch für wissenschaftliche Arbeiten) ein Beurteilungsspielraum zukommt, dem umgekehrt ein Antwortsspielraum der Prüflinge zukommt.

Mit anderen Worten - Antworten der Prüflinge, die wissenschaftliche vertretbar sind bzw. vertreten werden dürfen z.B. nicht als "falsch" klassifiziert werden, nur weil der Prüfer eine andere Auffassung vertritt, sowie auch diverse andere Aspekte.Unproblematisch kann jedoch umgekehrt berücksichtigt werden, wenn selbige Ansicht nicht optimal hergeleitet wurde oder keine hinreichende Auseinandersetzung mit alternativen Ansätzen erfolgt.

"Inhaltliche Richtigkeit" ist übrigens bei einer wissenschaftlichen Arbeit keinesfalls das Maß aller Dinge. Das gilt insbesondere auf dem regelmäßig geringen bis minimalen Niveau einer Diplomarbeit. Hier ergibt sich nur selten mehr als die Zusammenstellung bereit etablierter wissenschaftlicher Erkenntnisse oder die Anwendung bereits etablierter Methoden auf ein vorgebenes Problem. Daher gewinnt hier die Recherchedichte durchaus einiges an Gewicht - während die wissenschaftliche Methodik ganz generell Maßstab für die Benotung wissenschaftlicher Arbeiten zu sein hat.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Kleine_Sonne
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, Rembrandt, die erste Frage hatten Sie schon beantwortet. Die zweite war eher so gemeint ob schonmal jemand erfolgreich seine Note besser geklagt hat.

Questionable content: da Sie mich zitiert haben beziehen Sie sich wohl auf mich. An welcher Stelle behaupte ich dass es eine objektiv richtige Note gäbe ? Eigentlich sage ich genau das Gegenteil, nämlich dass die Noten oftmals nicht nachvollziehbar willkürlich festgelegt werden. Das kann nicht im Sinne einer Note sein.

Auch beim zweiten Aspekt kann ich nicht zustimmen. Der Inhalt der Arbeit muss natürlich der maßgebliche Teil sein. Arbeiten die nur ein besserer Literaturstaubsauger sind und demzufolge keinerlei relevante Erkenntnisse bringen müssen schlechter bewertet werden, als Arbeiten die tatsächlich etwas hervorbringen das es in dieser Form noch nicht gibt. Und gerade wenn, wie Sie sagen, letztere Form die Mehrzahl der Diplomarbeiten stellt, ist es fahrlässig erstere künstlich zu verschlechtern wegen ein paar banalen Formfehlern die auch in höchsten wissenschaftlichen Kreisen passieren (ich habe genug Paper von den ganzen "Experten" gelesen).
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine_Sonne hat folgendes geschrieben::
Stimmt, Rembrandt, die erste Frage hatten Sie schon beantwortet. Die zweite war eher so gemeint ob schonmal jemand erfolgreich seine Note besser geklagt hat.

Bestimmt hat das irgendwer schonmal irgendwo geschafft. Aber die Chancen stehen denkbar schlecht, denn: Ein Richter ist ein ausgebildeter Jurist, und eben kein Physiker, Mathematiker, Mediziner etc. Er kann sich schlichtweg nicht anmaßen, eine Prüfungsentscheidung inhaltlich zu korrigieren, dazu ist er fachlich gar nicht in der Lage. Daher wird allgemein ein (faktisch sehr großer) Beurteilungsspielraum bei Prüfungsentscheidungen angenommen. Gute Chancen auf eine Korrektur hat man, wenn irgendwelche Verfahrensfehler auftreten, oder wenn wirklich auffällig falsch bewertet wurde (alles richtig und 4,0). Aber ansonsten sieht es eher schlecht aus.

Zitat:
Questionable content: da Sie mich zitiert haben beziehen Sie sich wohl auf mich. An welcher Stelle behaupte ich dass es eine objektiv richtige Note gäbe ? Eigentlich sage ich genau das Gegenteil, nämlich dass die Noten oftmals nicht nachvollziehbar willkürlich festgelegt werden. Das kann nicht im Sinne einer Note sein.
Genau in diesem Zitat sagen Sie es schon wieder. Noten sind willkürlich und dass kann ja nicht der Sinn sein...(weil Sie ja eigentlich die richtige Note von 1,0 verdient haben).

Zitat:
Auch beim zweiten Aspekt kann ich nicht zustimmen. Der Inhalt der Arbeit muss natürlich der maßgebliche Teil sein. Arbeiten die nur ein besserer Literaturstaubsauger sind und demzufolge keinerlei relevante Erkenntnisse bringen müssen schlechter bewertet werden, als Arbeiten die tatsächlich etwas hervorbringen das es in dieser Form noch nicht gibt. Und gerade wenn, wie Sie sagen, letztere Form die Mehrzahl der Diplomarbeiten stellt, ist es fahrlässig erstere künstlich zu verschlechtern wegen ein paar banalen Formfehlern die auch in höchsten wissenschaftlichen Kreisen passieren (ich habe genug Paper von den ganzen "Experten" gelesen).
Es ist nunmal so, dass bei wissenschaftlichen Arbeiten ein gewisses Niveau erwartet wird. Und "ein paar banale Formfehler" dürfen einem in einer Diplomarbeit eben nicht unterlaufen. Form, Stil, Sprache und Erscheinungsbild der Arbeit spielen immer eine große Rolle. Wenn man da Fehler macht, ist man es selber Schuld und sollte das einsehen. Vielleicht war es gerade diese Einstellung, die Ihnen den Punktabzug gebracht hat? Ist ja eh nicht so schlimm, sind ja nur banale Formfehler.....

Im übrigen war einer der Gründe laut Ihnen selbst, dass zu wenig Literaturquellen angegeben wurden. Ich weiß ja nicht wie das bei Ihrem Fachgebiet ist, aber wenn man in Jura alles so irgendwie selbst herleitet und nur mal ab und zu eine Quelle anführt (am besten aus dem Internet), ist das unwissenschaftlich und führt zu ganz massivem Punktabzug.
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