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artus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
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Verfasst am: 12.02.09, 19:04 Titel: Anzahlung bei Auflassungsvormerkung ? |
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Hallo,
wir wollen gerade ein Haus kaufen und haben vom Makler das Formular zum Notarauftrag
erhalten. Dort steht drin, das 10% Anzahlung nach Auflassungsvormerkung an den Verkäufer zu zahlen sind, Restpreis bei Übergabe.
Ist sowas üblich und müssen wir dabei etwas beachten?
Als wir damals unsere Wohnung gekauft haben, war das nicht so, da wurde der Kaufpreis zum Übergabetag auf das Notaranderkonto überwiesen, allerdings geht es in dem jetztigen Fall nicht über ein Anderkonto.
'Vielen Dank für hilfreiche Tips.
Viele Grüße
artus |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 12.02.09, 19:56 Titel: |
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hallo
dasist eigentlich nicht unüblich. Das wird oft so gemacht. Die Sicherheit ist ja die Auflassvormerkung.
Gruß roni |
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artus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
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Verfasst am: 12.02.09, 21:06 Titel: |
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Hallo Roni,
vielen Dank für die Info. Wie sieht es eigentlich mit den Versicherungen aus?
Laufen die weiter (sind ja meist im voraus bezahlt), müssen wir die übernehmen oder wie läuft das ?
Herzliche Grüße
artus |
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ingok. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2005 Beiträge: 927 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 12.02.09, 21:58 Titel: |
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Die Gebäudeversicherung übernimmst Du automatisch und kannst sie bis zu 4 Wochen nach Eintragung im Grundbuch kündigen. So mein Wissensstand. |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 12.02.09, 22:49 Titel: Re: Anzahlung bei Auflassungsvormerkung ? |
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artus hat folgendes geschrieben:: | ..... Restpreis bei Übergabe.
...... müssen wir dabei etwas beachten? |
Es empiehlt sich, darauf zu achten, daß für die Übergabe ein Spätestens-Datum genannt wird - damit nicht der Sanktnimmerleinstag daraus wird, und daß sich der Verkäufer bzgl. der Räumung zu diesem max. Datum der Zwangsvollstreckung unterwirft.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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artus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
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Verfasst am: 14.02.09, 13:44 Titel: |
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Lucky: Klar, bei Restzahlung muss auch Übergabe sein, das muss im Notarvertrag auch so
geschrieben werden.
Was für Unterlagen muss der Verkäufer eigentlich an uns übergeben, wenn wir kaufen?
Eigentlich gehört doch alles, was das Haus betrifft, wie Rechnungen, Versicherungen etc. dazu. Worauf müssen wir sonst noch achten??
Wir sind echt dankbar für jeden Tip.
Danke im voraus und herzliche Grüße
artus |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 14.02.09, 14:10 Titel: |
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hallo
denk an die Baupläne und Lagepläne usw. |
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artus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
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Verfasst am: 14.02.09, 14:22 Titel: |
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Hallo Roni,
danke für die Info, wir kaufen das Haus über Makler, müsste der nicht auch dafür sorgen, das wir alles bekommen oder ist das unsere Sache?
Gruß
artus |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 14.02.09, 14:29 Titel: |
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Hallo
es ist immer besser, wenn man selbst weis was man will und was man braucht |
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