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Anzahlung bei Auflassungsvormerkung ?

 
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artus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:04    Titel: Anzahlung bei Auflassungsvormerkung ? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir wollen gerade ein Haus kaufen und haben vom Makler das Formular zum Notarauftrag
erhalten. Dort steht drin, das 10% Anzahlung nach Auflassungsvormerkung an den Verkäufer zu zahlen sind, Restpreis bei Übergabe.
Ist sowas üblich und müssen wir dabei etwas beachten?

Als wir damals unsere Wohnung gekauft haben, war das nicht so, da wurde der Kaufpreis zum Übergabetag auf das Notaranderkonto überwiesen, allerdings geht es in dem jetztigen Fall nicht über ein Anderkonto.

'Vielen Dank für hilfreiche Tips.

Viele Grüße
artus
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

dasist eigentlich nicht unüblich. Das wird oft so gemacht. Die Sicherheit ist ja die Auflassvormerkung.

Gruß roni
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artus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,

vielen Dank für die Info. Wie sieht es eigentlich mit den Versicherungen aus?
Laufen die weiter (sind ja meist im voraus bezahlt), müssen wir die übernehmen oder wie läuft das ?

Herzliche Grüße
artus
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ingok.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gebäudeversicherung übernimmst Du automatisch und kannst sie bis zu 4 Wochen nach Eintragung im Grundbuch kündigen. So mein Wissensstand.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:49    Titel: Re: Anzahlung bei Auflassungsvormerkung ? Antworten mit Zitat

artus hat folgendes geschrieben::
..... Restpreis bei Übergabe.
...... müssen wir dabei etwas beachten?

Es empiehlt sich, darauf zu achten, daß für die Übergabe ein Spätestens-Datum genannt wird - damit nicht der Sanktnimmerleinstag daraus wird, und daß sich der Verkäufer bzgl. der Räumung zu diesem max. Datum der Zwangsvollstreckung unterwirft.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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artus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Lucky: Klar, bei Restzahlung muss auch Übergabe sein, das muss im Notarvertrag auch so
geschrieben werden.

Was für Unterlagen muss der Verkäufer eigentlich an uns übergeben, wenn wir kaufen?
Eigentlich gehört doch alles, was das Haus betrifft, wie Rechnungen, Versicherungen etc. dazu. Worauf müssen wir sonst noch achten??

Wir sind echt dankbar für jeden Tip.

Danke im voraus und herzliche Grüße
artus
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

denk an die Baupläne Ausrufezeichen und Lagepläne usw.
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artus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,

danke für die Info, wir kaufen das Haus über Makler, müsste der nicht auch dafür sorgen, das wir alles bekommen oder ist das unsere Sache?

Gruß
artus
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

es ist immer besser, wenn man selbst weis was man will und was man braucht Winken
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