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juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 14.02.09, 15:57 Titel: Führerscheinklasse C/CE |
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Mit erreichen der 50Jahre muss man doch zu dieser Untersuchung und dann immer in einem weiteren Rythmus von x Jahren. Wenn am 23.2.2009 die 50 erreicht wurden und der FS Inhaber noch nicht beim Arzt war, die Verlängerung beantragt hat wird diese dann nur ungültig oder verliert der Bürger dann die komplette Klasse. Darf nach dem 23.2. überhaupt ein Fahrzeug der Klasse C/CE gefahren werden???
Ein Arbeitskollege ist demnächst soweit und wurde vom Dienstherren noch nicht einmal zur Untersuchung angemeldet. |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 14.02.09, 16:04 Titel: |
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Da die Klassen C/CE seit dem 1.1.1999 nur noch für fünf Jahre erteilt werden, gehe ich davon aus, daß es sich um jemanden handelt, der noch die alte Klasse 2 erworben hat, denn nur in dem Fall sind die Klassen C/CE bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.
Wenn er am 23.2.09 seinen 50. Geburtstag feiert und bis dahin keine Verlängerung erhalten hat, darf er schon ab diesem Tag keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr führen. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.02.09, 16:16 Titel: Re: Führerscheinklasse C/CE |
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juliusmaximus hat folgendes geschrieben:: | Ein Arbeitskollege ist demnächst soweit und wurde vom Dienstherren noch nicht einmal zur Untersuchung angemeldet. | Wieso sollte der Dienstherr dafür verantwortlich sein? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 14.02.09, 16:17 Titel: |
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Ja genau, er besitzt die alte Klasse 2.
Also wird die Fahrerlaubnis für C/CE ungültig. Ist das "aktivieren" der Fahrerlaubnis ohne weiteres wieder möglich? Gibt es Fristen??? |
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juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 14.02.09, 17:35 Titel: |
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@Biber: Weil der Dienstherr diese Untersuchung für alle Mitarbeiter bei einem Arzt zentral organisiert und dieses Quartal die Untersuchung erst im März wieder ist. Im Dezember hatte man ihn "vergessen". Zwischenzeitlich ist es anscheinend unmöglich einen Termin zu machen. Bitte nicht fragen warum... |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 14.02.09, 17:54 Titel: |
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juliusmaximus hat folgendes geschrieben:: | Ist das "aktivieren" der Fahrerlaubnis ohne weiteres wieder möglich? | Ja
juliusmaximus hat folgendes geschrieben:: | Gibt es Fristen? | Nein _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 14.02.09, 21:29 Titel: |
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Alles klar, danke... |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.02.09, 20:33 Titel: Re: Führerscheinklasse C/CE |
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juliusmaximus hat folgendes geschrieben:: | Mit erreichen der 50Jahre muss man doch zu dieser Untersuchung und dann immer in einem weiteren Rythmus von x Jahren. |
Nur zur Klarstellung, keine Ahnung, ob es in diesem Zusammenhang wichtig ist:
Müssen muss niemand, es ist keiner verpflichtet, die Fahrerlaubnisklasse zu verlängern, wenn er nicht will. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: 17.02.09, 07:56 Titel: |
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Stimmt, es hängt damit nicht zusammen aber wenn Du deinen Job behalten möchtest... |
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