Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie diesen Schadensersatz bemessen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie diesen Schadensersatz bemessen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
danielovic007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 18:46    Titel: Wie diesen Schadensersatz bemessen Antworten mit Zitat

§ 249 BGB behandelt die Art und den Umfang des Schadensersatzes:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Es soll also der Nachteil ausgeglichen werden, der dem Geschädigten entstanden ist, wobei der "Nachteil" der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Zustand und demZustand ist, der ohne das schädigende Ereignis bestünde.

Gesetzt den Fall, dass jemand ein Privatdarlehen von 200.000 Euro nicht, wie vereinbart, nach 1 Jahr zurückzahlt, sondern erst nach 10 Jahren, sich dann aber bereit erklärt, den dem Darlehensgeber entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wie kann der Darlehensgeber aber darlegen oder sogar nachweisen, wie es um seine finanzielle Situation heute bestellt wäre, wenn er das Darlehen pünktlich zurückerhalten hätte?

Vielleicht hätte er das Geld dann gewinnbringend angelegt, oder aber an der Börse verloren.
Er hätte das Geld damals in seine junge Firma investieren können, die mit mehr Werbung dann vielleicht hätte überleben können? Alles Spekulationen, aus denen sich kein konkreter Anspruchsbetrag errecchnen läßt.

Tatsache ist, dass ihm die 200.000 Euro während der vergangenen 9 Jahre nicht zur Verfügung standen. Lässt sich hieraus ein kausal begründeter Schaden beziffern?

Als konkreter Schaden sollte eigentlich auch der Nachteil gelten, dass er die Abwrackprämie von 2.500 Euro hat NICHT in Anspruch nehmen können, weil ihm zur rechten Zeit das Geld fehlte zum Kauf eines Neuwagen für 5.000 Euro.

Und abgesehen vom wirtschaftlichen Schaden - wie beziffert sich der "Nachteil", den der Darlehensgeber vielleicht dadurch erlitten hat, dass er jahrelang Stress und schlaflose Nächte hatte, weil er nicht wusste, wie er die Miete bezahlen sollte, dass er nie das Geld hatte, um mit seiner Familie zu verreisen, dass er am kulturellen Leben der Stadt nicht mehr teilnehmen konnte etc.?
Diese Schäden ließen sich ja konkret auf die nicht vertragsgemäß erfolgte Rückzahlung zurückführen - jedoch immere vorausgesetzt, er hätte die pünktlich erfolgte Rückzahlung nicht verloren, verspielt oder verprasst.

Ich bin gespannt auch Ihre Sicht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Tatsache ist, dass ihm die 200.000 Euro während der vergangenen 9 Jahre nicht zur Verfügung standen. Lässt sich hieraus ein kausal begründeter Schaden beziffern?


Hallo und willkommen im FDR.

Die erste Frage, die man sich bei solch einem nun offensichtlich wirklich fiktivem Konstrukt stellen muss: Warum wurde das Darlehen nicht gekündigt und man hat 9 Jahre schweigend gewartet und die Einrede der Verjährung in Kauf genommen Geschockt ?

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danielovic007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür mag es viele Gründe geben.
Vielleicht verließ sich der Darlehensgeber einfach auf den notariellen Darlehensvertrag, der eine Zwangsvollstreckung beinhaltete und hatte nichts von den neuen Verjährungsfristen mitbekommen.
Vielleicht war der Schuldner zwischenzeitlich nach Ecuador ausgewandert und der Schuldner sah keine Chance mehr, zu seinem Geld zu kommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenfragen:

Wenn ich jemanden ein Privatdarlehen gebe, ohne das diese Person greifbare Sicherheiten hinterlegt, muß ich da nicht von vornherein einen Totalverlust mit allen Risiken und Folgen für mich als Gläubiger einkalkulieren?
Zitat:
Vielleicht verließ sich der Darlehensgeber einfach auf den notariellen Darlehensvertrag, der eine Zwangsvollstreckung beinhaltete

Gab es doch greifbare Sicherheiten, warum wurde nicht vollstreckt, um den eigenen Schaden zu mindern?
Zitat:
und hatte nichts von den neuen Verjährungsfristen mitbekommen.

Warum macht man solche Verträge in Höhe und Aufwand, mit Hilfe eines Notares, wenn einem die rechtlichen Dinge drum herum derart egal oder unverständlich sind?
Zitat:
Vielleicht war der Schuldner zwischenzeitlich nach Ecuador ausgewandert und der Schuldner sah keine Chance mehr, zu seinem Geld zu kommen.

Solche Schuldner gibt es, und bei Geld hört alle Freundschaft auf. Obwohl Verjährung geltend gemacht werden könnte, will er nun doch freiwillig zahlen,
Zitat:
Gesetzt den Fall, dass jemand ein Privatdarlehen von 200.000 Euro nicht, wie vereinbart, nach 1 Jahr zurückzahlt, sondern erst nach 10 Jahren, sich dann aber bereit erklärt, den dem Darlehensgeber entstandenen Schaden zu ersetzen.

Woher der Sinneswandel? Aber wunderbar! Übrigens, sitzt der Schuldner noch ungreifbar in Ecuador und bietet die Begleichung in Pesos an, oder ist er als Euromillionär nach Deutschland zurückgewandert?


Zuletzt bearbeitet von Bingo02 am 16.02.09, 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danielovic007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Verzetteln wir uns hier nicht?

Ich habe bislang nicht mein konkretes Rechtsproblem dargestellt, sondern einen modifizierten Parallelfall, deer allerdings in den relevanten Punkten mit meinem identisch ist.

Es geht doch nicht darum, mich als Darlehensgeber der Nachlässigkeit zu überführen, sondern um die Frage, was nach deutschem Recht als Schaden geltend gemacht werden kann.

Doch ich will gerne die Gegenfragen beantworten, wenn es denn hilft.

FRAGE: Wenn ich jemanden ein Privatdarlehen gebe, ohne das diese Person greifbare Sicherheiten hinterlegt, muß ich da nicht von vornherein einen Totalverlust mit allen Risiken und Folgen für mich als Gläubiger einkalkulieren?

ANTWORT: Das Darlehen wurde mit einer Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages abgesichert. Doch das Grundstück erbrachte am Markt nicht den Schätzpreis. So wurde nur ein Teil des Darlehens zurückgezahlt. Dazu kamen die Zinsen.

FRAGE: Gab es doch greifbare Sucherheiten, warum wurde nicht vollstreckt, um den eigenen Schaden zu mindern?

ANTWORT: s.o.
Mehr gab es zu dem Zeitpunkt nicht zu holen. Die Darlehensnehmer wohnten zudem in den USA.

FRAGE:
Warum macht man solche Verträge in Höhe und Aufwand, mit Hilfe eines Notares, wenn einem die rechtlichen Dinge drum herum derart egal oder unverständlich sind?

ANTWORT: Ich meinte, mich so gut wie möglich abgesichert zu haben. Allein die neuen gesetzlichen Regelungen mit den Verjährungen hatte ich nicht mitbekommen. Nach der alten Regelung hätte ich 30 Jahre (?) lang vollstrecken können.

FRAGE:
Solche Schuldner gibt es, und bei Geld hört alle Freundschaft auf. Obwohl Verjährung geltend gemacht werden könnte, will er nun doch freiwillig zahlen,

ANTWORT:
Nicht so ganz freiwillig. Aber das spielt hier keine Rolle.

FRAGE:
Woher der Sinneswandel? Aber wunderbar! Übrigens, sitzt der Schuldner noch ungreifbar in Ecuador und bietet die Begleichung in Pesos an, oder ist er als Euromillionär nach Deutschland zurückgewandert?

ANTWORT:
Auch dies ist für die von mir gestellte Frage nicht relevant und ich möchte es überdies nicht öffentlich im Detail ausführen.

Mich interessiert die Rechtslage:
Der Schaden kann geltend gemacht werden - und das wurde notarvertraglich vereinbart - welche materiellen und immateriellen Schäden würde ein deutsches Gericht ggf. anerkennen und dafür eine monetäre Äquivalenz ansetzen?
(Beispiele für Schäden siehe mein erster Beitrag).

Danke für Ihr Interesse!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
welche materiellen und immateriellen Schäden würde ein deutsches Gericht ggf. anerkennen und dafür eine monetäre Äquivalenz ansetzen?

ggf. Verzugszinsen

Wie hier aber die Klippe Verjährung umschifft werden soll, ist mir ein Rätsel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danielovic007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Durch eine außergerichtliche Einigung, zu der der Schuldner bereit ist, nachdem er inzwischen über ausreichende Mittel verfügt.

Aber auch das war nicht die Frage (!)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:31    Titel: Re: Wie diesen Schadensersatz bemessen Antworten mit Zitat

Eigentlich hat Bingo02 schon alles gesagt, aber wenn Sie konkrete Antworten auf die Fragen haben möchten:

danielovic007 hat folgendes geschrieben::
Wie kann der Darlehensgeber aber darlegen oder sogar nachweisen, wie es um seine finanzielle Situation heute bestellt wäre, wenn er das Darlehen pünktlich zurückerhalten hätte?
Gar nicht.

danielovic007 hat folgendes geschrieben::
Lässt sich hieraus ein kausal begründeter Schaden beziffern?
Nein.

danielovic007 hat folgendes geschrieben::
Und abgesehen vom wirtschaftlichen Schaden - wie beziffert sich der "Nachteil", den der Darlehensgeber vielleicht dadurch erlitten hat, dass er jahrelang Stress und schlaflose Nächte hatte, weil er nicht wusste, wie er die Miete bezahlen sollte, dass er nie das Geld hatte, um mit seiner Familie zu verreisen, dass er am kulturellen Leben der Stadt nicht mehr teilnehmen konnte etc.?
Gar nicht.

danielovic007 hat folgendes geschrieben::
Diese Schäden ließen sich ja konkret auf die nicht vertragsgemäß erfolgte Rückzahlung zurückführen
Wohl kaum - durch wen auch?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

@danielovic007

Reichen denn die Verzugszinsen als Schadensersatz? Wenn ich in den Rechner 200000 EUR eingebe, und die dort nur einsetzbaren Zinssätze seit 01.01.2002 bis heute nehme, komme ich schon auf über 100000 EUR Verzugszinsen. So eine saftige Rendite muß ein normaler Anleger ersteinmal erwirtschaften über 7 Jahre hinweg! Dann erst mit 10 Jahren gerechnet... Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danielovic007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den sehr wertvollen Hinweis mit $ 197 BGB!

Zur "saftigen Rendite":
Verzugszinsen kann ich nur 1 1/2 Jahre lang auf 200.000 EUR rechnen.
Nach der dann erfolgten Teilrückzahlung blieb eine Verbindlichkeit von ca. 50.000 EUR übrig, die bis heute nicht bezahlt wurde.

Hätte ich den Betrag damals erhalten, hätte ich ihn gewinnbringend (?) anlegen können.
Doch ich habe ihn nicht erhalten. Stattdessen erhalte ich evtl. Verzugszinsen (die ich auch versteuern muss).

Darüber hinaus wiegen materielle und immaterielle Nachteile, die durch die nicht eerfolgte Rückzahlung entstanden sind.

Vielen Dank für Ihre Stellungnahmen !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mal einfach so in die Tüte gesprochen:

Es handelt sich hier nicht um einen gesetzlichen Haftzpflichtanspruch (z.B. aufgrund einer Sachbeschädigung), sondern doch scheinbar um einen Anspruch aufgrund eines prvatrechtlichen Vertrages. Damit spielt der §249 BGB an sich keine Rolle mehr.

Oder lieg ich da falsch?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.