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recht.de :: Thema anzeigen - Widerrufsrecht, bei Siegelbruch, nicht auf AGB'S hingewisen
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Widerrufsrecht, bei Siegelbruch, nicht auf AGB'S hingewisen

 
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holdi79
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 20:46    Titel: Widerrufsrecht, bei Siegelbruch, nicht auf AGB'S hingewisen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Person A stellt bei Person B auf der Homepage eine Anfrage über ein Ersatzteil ( Kontaktformular). Person meldet sich bei Person A per E-Mail und teil mit, was das Ersatzteil kostet und wie hoch die Versandkosten sind und das man einfach auf das Mail anworten soll, wenn man den Artikel kaufen will. Person A schreibt zurück, das er bestellen will und bezahlt die Ware.

Person A erhält die Ware und auf dem Karton steht: "Teile in dieser Verpackung mit gebrochenen Qualitätssiegel gelten als Defekt und werden nicht mehr zurückgenommen"

Person A denkt sich nichts dabei und baut dieses Ersatzteil ein. Stellt fest, das weiterhin der gleiche Fehler auftritt und entscheidet sich von dem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Person A teilt dies Person B mit, welche dann per Mail darauf hinweist, das er die Ware nur zurücknimmt, wenn das Siegel auf dem Ersatzteil nicht gebrochen ist.

Es wurde im ganzen Mailverkehr, auch in der Bestellung nicht einmal auf die AGB's hingewiesen.

Wie sieht es aus mit dem Fernabsatzgesetzt. Hat Person A nicht danach das Recht, im Internet bestellte Waren zu prüfen und ggf. wieder zurückzusenden?

Würde mich freuen, wenn ich Antwort erhalten würde.

Viele Grüße
holdi79
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holdi79
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es hier um das Widerrufsrecht für das bestellte Ersatzteil geht, dann besteht dieses selbstverständlich unabhängig von einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme (EInbau).

Nur versteht ich irgendwie nicht, welchen Sinn ein solches Siegel an einem Teil haben soll, das ja nur eingebaut werden kann?
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holdi79
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Person B besteht weiterhin auf sein Recht, das wenn Person A das Siegel ( Klebestreifen) gebrochen hat und womöglich noch eingebaut hatte, das er das Ersatzteil nicht zurück zunehmen hat.

Wie sieht es mit den AGB's aus, auf die Person B nie hingewiesen hat?
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holdi79
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:50    Titel: Re: Widerrufsrecht, bei Siegelbruch, nicht auf AGB'S hingewi Antworten mit Zitat

holdi79 hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es aus mit dem Fernabsatzgesetzt. Hat Person A nicht danach das Recht, im Internet bestellte Waren zu prüfen und ggf. wieder zurückzusenden?
Mit Sicherheit nicht. Weil das Fernabsatzgesetz schon lange außer Kraft ist Winken. Aber um den Fall zu beurteilen, muss man m.E. verstehen, um was für einen Qualitätssiegel es hier geht, wie der aussieht.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll das mit dem Aussehen des Siegels zu tun haben?

Wenn es ein stinknormales Ersatzteil ist, dann greift keine Ausnahme nach 312d IV BGB, ergo: der Käufer hat ein Widerrufsrecht.
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holdi79
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das Siegel war einfach nur ein Klebestreifen, der über einen Anschluss einer Platine geklebt war.
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holdi79
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holdi79
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich muss nochmal auf das Thema zurückkommen.

Es handelt sich um ein Elektronikteil, für ein Haushaltsgerät.

Person B beruft sich nun auf den §93 des BGB's. Zudem gibt er an, das Person A nicht im Onlineshop gekauft habe, sondern per email und er somit nicht auf die AGB's hinweisen muss ( was man generell nicht müsste). Person A hat allerdings eine offizielle Rechnung bekommen.
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holdi79
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Alles Humbug, wenn ein Kaufvertrag über genau dieses Ersatzteil geschlossen wurde, dann hat der Käufer auch ein Widerrufsrecht.

Bei solchen Fällen juckt es mich immer in den Fingern, da würd ich mich fast für lau vors Gericht stellen Lachen .
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