Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Handy Einzug für mehrere Tage?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Handy Einzug für mehrere Tage?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
JonasPfeffer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:36    Titel: Handy Einzug für mehrere Tage? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein Problem...

Mag zwar leicht kindisch klingen, aber es nagt an mir xD

Eine Lehrerin hat mir gestern (Donnerstag) im Unterricht mein Handy abgenommen. Sie hat es meinem Klassenlehrer gegeben. Dieser weigert sich jetzt das Handy mir zu geben, bis ich die Lücken im Klassenbuch ausgefüllt habe (es fehlen einige Einträge von Unterrichtsstunden). Heute hatte ich jetzt das Prob, dass ich im Sekretariat zu Hause anrufen musste um mich abholen zu lassen, da ich ja mein Handy nicht hatte, mein Klassenlehrer hatte mich nach mehrmaligem Bitten auch nicht telefonieren lassen.

Darf er das Handy jetzt einfach so lange behalten, bis ich das Klassenbuch ausgefüllt habe?
Bin 15 Jahre alt, falls das was zur Sache beiträgt Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Ist bei deiner Schule Handyverbot ?

Schau mal hier im Schulrecht nach, das Thema wurde schon soooo oft durchgekaut.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JonasPfeffer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

sorry, bin noch neu hier, wusste nich wo ich nachgucken sollte, werds das nächste Mal vorher tun Winken

Zitat aus der Schulordnung:

"Das Benutzen von Mobiltelefonen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. In Notfällen steht das Telefon im Schulsekretariat zur Verfügung. Verletzt ein(e) Schüler(in) diese Regel, wird das Handy eingezogen und kann erst nach Schulschluss wieder von der Schülerin / dem Schüler im Sekretariat abgeholt werden. Bei mehrfacher Zuwiderhandlung ist das Mobiltelefon von den Eltern abzuholen."

Heißt, er hätte es gar nicht behalten dürfen? Meine Eltern werden heute Abend bei dem Lehrer anrufen, deswegen wollte ich mich da vorher bisschen informieren Smilie
Muss er mir bzw. meinen Eltern das Handy rausgeben? Wenn er sich weigert, kann ich der Schulleitung/Schulträger davon berichten, mit der Hoffnung, das Handy wieder zu bekommen?

Ich werde mich gleich mal schlau machen über die SuFu, wäre trotzdem lieb, wenn jemand noch kurz was schreiben könnte, dass ich ein genaues Statement habe Smilie

edit: // achja, komme aus Baden Württemberg Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich denke, dass der Lehrer gerade daruaf wartet dass sich deine Eltern melden ( wegen der Sache mit dem Klassenbuch).
Har man dir das Handy das erste mal abgenommen, oder war es ein Wiederholungsfall ?

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JonasPfeffer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

War eher Wiederholungsfall Sehr glücklich

Jedoch gehts dem Lehrer weder darum, mit meinen Eltern wegen dem Klassenbuch zu sprechen, noch dass sie es abholen. Es geht ihm einzig darum, mit dem Handy ein Druckmittel zu haben fürs Klassenbuch-Ausfüllen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Was willst du eigentlich erreichen ?
Er hat dir das Handy abgenommen, was doch ok ist.
Er hat es einbehalten weil Wiederholungsfall, was auch ok ist.
Er möchte dass du das Klassenbuch ausfüllst ( weis nicht was du damit meinst ), was auch ok ist ?

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JonasPfeffer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es fehlen ein paar Einträge im Klassenbuch. Jede Stunde trägt der zuständige Lehrer ein, was im Unterricht gerade gemacht wurde Winken

Wenn meine Eltern kommen, muss er mir das Handy aber aushändigen, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
...
Schau mal hier im Schulrecht nach, das Thema wurde schon soooo oft durchgekaut.
...

Thread verschoben - Klaus Winken

@: JonasPfeffer

Über die Suchfunktion (25 Treads) mit den Begriffen "Handy" und "Schule" (auch im Archiv - 100 Treads) sind noch mehr Threads zu finden. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

@Roni
Da bin ich gänzlich anderer Meinung.

Zunächst einmal scheint es für Baden-Württembergs Schulen kein generelles Handyverbot zu geben.
http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary6073/Handy-Nutzung_Schule.pdf

Also gibt es wohl nur die Regelung in der Schulordnung, die der TE m.E. völlig zutreffend liest.

1. Danach darf das Handy bis zum Schulschluss eingezogen werden.
2. Wenn es ein Wiederholungsfall ist, bis zu Abholung durch die Eltern.

Von Handy einziehen dürfen, bis eine andere Aufgabe/Pflicht oder dergleichen erfüllt ist, lese ich da nichts. Ich bezweifele auch, dass eine solche Regelung, wenn es sie gäbe, rechtmäßig wäre.

Darüber hinaus bin ich geneigt, fast jede Wette einzugehen, dass der Lehrer diese Begründung auch nicht gegenüber den Eltern aufrecht erhalten würde, sondern ganz schnell die oben unter 2 genannte anführte.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

@Kormoran

ich habe eig. nichts anderes geschrieben als du.
Er hat ihm das Handy abgenommen, weil an der Schule Handyverbot ist ( lt. Hausordnung), und das zum Wiederholten Mal, weswegen die Eltern das H. abholen sollen.

Dass der Lehrer damit nicht erreichen will, dass die Sache mit dem Klassenbuch in Ordnung kommt ist klar, er will dass die Eltern kommen, damit er sie mal über das Fehlverhalten ihrtes Sohnes informieren will.
Das H. ist also nur Mittel zum Zweck.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Dass der Lehrer damit nicht erreichen will, dass die Sache mit dem Klassenbuch in Ordnung kommt ist klar

Mir ist genau das eben nicht klar, denn der TE schreibt:

Zitat:
Dieser weigert sich jetzt das Handy mir zu geben, bis ich die Lücken im Klassenbuch ausgefüllt habe

Jedoch gehts dem Lehrer weder darum, mit meinen Eltern wegen dem Klassenbuch zu sprechen, noch dass sie es abholen. Es geht ihm einzig darum, mit dem Handy ein Druckmittel zu haben fürs Klassenbuch-Ausfüllen.

Insofern ist mir, wahre SV-Darstellung unterstellt, bislang eigentlich nur klar, dass der Lehrer den angestrebten Zweck mit diesem Mittel nicht erzwingen darf.

Roni hat folgendes geschrieben::
Das H. ist also nur Mittel zum Zweck.

Genau, und hier wird es, je nach Zweck, eben unübersichtlich und möglicherweise auch rechtswidrig.

Aber ansonsten sind wir, glaube ich, nicht so weit auseinander. Kopf-Streichel-Smilie
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nochmal

also ich glaube, dass das Handy nur insofern Mittel zum Zweck ist, dass die Eltern mal vorbeikommen und der Lehrer sie mal über das Fehlverhalten ihres Sohnes aufklären will.
Er darf es behalten und die Eltern sollten es lt. Schulordnung abholem Ausrufezeichen
Und ein Gespräch ergibt sich dann automatisch. Lachen

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wieso soll der Schüler das Klassenbuch ausfüllen, wenn das der Lehrer macht? Begreif ich nicht.

Im Übrigen sollten Lehrer endlich begreifen, dass das Verwaltungsrecht keine Willkür ist. Das einfachste wäre, die Eltern würden ihr Kind ermächtigen, das Handy in ihrem Namen abzuholen, mit schriftlicher Vollmacht und zwar unbefristet für die Zukunft.

Hier wird das Thema umfassend dargestellt - ohne zu prüfen ob sich die Rechtslage bisher geändert hat:
http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/0000/14_0261_d.pdf

Zitat
"In den Pausen sollen die Schüler losgelöst von der unterrichtlichen Anspannung vor allem untereinander ins Gespräch kommen, um die Kameradschaft zu pflegen und ggf. Spannungen und Konflikte abzubauen. Daher hat die Schule auch das Recht, die Handybenutzung während der Pausen auf dem Schulhof jedenfalls einzuschränken."

Da steht nicht "verbieten".

Ich kann dieser Auffassung im übrigen auch nicht folgen, sie verstößt gegen Art 2 Abs. 1 GG iVm Art 6 I GG. Danach kann es nicht vom Bildungsauftrag der Schule gedeckt sein, die Schüler zu zwingen miteinander ins Gespräch zu kommen und Kameradschaft zu pflegen, zumal ein Handy gerade diesem Zweck dient (Telefonieren!). Insoweit dürfte das Erziehungsrecht der Eltern/die allgemeine Handlungsfreiheit maßgebender sein. Ggf. lässt sich noch ein Handyverbot in kurzen Pausen rechtfertigen.

Im Ergebnis liegt jedenfalls Ermessensmissbrauch vor, da die Handlung Klassenbuch mit der Rückgabe des Handys gekoppelt wird. Der Einbehalt fremden Eigentums ist keine Erziehungsmaßnahme. Die Rückgabe nur an die Eltern ist im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung nach dem geschilderten Sachverhalt nicht notwendig. Notwendig wäre sie, wenn der Schüler irgendetwas gefilmt hätte, was man den Eltern aus erzieherischen Gründen zeigen müsste.[/b]
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Das einfachste wäre, die Eltern würden ihr Kind ermächtigen, das Handy in ihrem Namen abzuholen, mit schriftlicher Vollmacht und zwar unbefristet für die Zukunft.
Gute Idee. Wenn die Verantwortlichen allerdings nicht völlig debil sind (und davon gehe ich mal wohlwollend aus), werden sie diese Vollmacht mit Interesse zur Kenntnis nehmen - und ignorieren.

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hier wird das Thema umfassend dargestellt - ohne zu prüfen ob sich die Rechtslage bisher geändert hat
Diese Prüfung wäre bei einem Beschlußantrag allerdings angebracht.

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Der Einbehalt fremden Eigentums ist keine Erziehungsmaßnahme.
Doch, genau das ist es.

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Die Rückgabe nur an die Eltern ist im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung nach dem geschilderten Sachverhalt nicht notwendig.
Sie meinen also, die Lehrer sollten sich von Schülern auf der Nase rumtanzen lassen?

So am Rande: irgendeinen Vorschlag, wie die Schule reagieren sollte?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

@OKlaus

Zitat:
Zitat aus der Schulordnung:

"Das Benutzen von Mobiltelefonen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. In Notfällen steht das Telefon im Schulsekretariat zur Verfügung. Verletzt ein(e) Schüler(in) diese Regel, wird das Handy eingezogen und kann erst nach Schulschluss wieder von der Schülerin / dem Schüler im Sekretariat abgeholt werden. Bei mehrfacher Zuwiderhandlung ist das Mobiltelefon von den Eltern abzuholen."


Das ist doch eindeutig, der Lehrer hat richtig gehandelt.

Zitat:
Heute hatte ich jetzt das Prob, dass ich im Sekretariat zu Hause anrufen musste um mich abholen zu lassen, da ich ja mein Handy nicht hatte, mein Klassenlehrer hatte mich nach mehrmaligem Bitten auch nicht telefonieren lassen.

Wo liegt denn hier das Problem Mit den Augen rollen

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.