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Person A hat zum 1.2.09 die Krankenkasse gewechselt.
Nun schreibt die alte Krankenkasse, das noch keine Mitgliedsbescheinigung der neuen vorliegt.
Geht das nicht automatisch?Ist das ein Fehler der neuen Krankenkasse?
Neue Krankenkasse hat heute nochmal die Bescheinigung hingefaxt.
Person A hat schon die neuen Karten von der neuen Krankenkasse bekommen.
Muss jetzt Person A bei der alten KK bleiben? Wenn ja, wann kann wieder gekündigt werden?
Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
Verfasst am: 08.02.09, 16:09 Titel:
Hallo,
die Person wechselt ab 01.02.09 zur neuen KK, da die Mitgliedsbescheinigung der neuen KK am 06.02. und damit innerhalb der ersten 14 Tage nach Beginn vorgelegt wurde.
Vielen Dank für die Antwort. Also bei §175 Absatz 3 steht dass die Mitgliedsbescheinigung spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht vorgelegt werden muss?
Aber bei §175 Absatz 4 steht:
Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
schade dass die Frage nicht im Sozialrecht gestellt wurde, dann wäre ich eher auf das Problem aufmerksam geworden.
Um die Frage jedoch beantworten zu können, stellen sich mir noch die Frage, wie denn die Person krankenversichert ist. (Arbeitnehmer, freiwilliges Mitglied, Arbeitsloser, Rentner, etc.) Je nach Status des Versicherten ist der alten Krankenkasse innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen oder nicht. Bei Arbeitnehmern ist zum Beispiel nur dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorzulegen.
Die 14 Tage Frist gilt in diesem Fall nicht. Nur dann, wenn jemand der bisher nicht Mitglied einer GKV ist und dann versicherungspflichtig wird. Bei einem reinen Krankenkassenwechsel ist die Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist einzureichen.
Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen, dass 2 gesetzliche Krankenkassen betroffen sind.
Wo der Fehler liegt, kann so nicht gesagt werden. Hat die neue Krankenkasse überhaupt zugesagt, der alten Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen? Oder hat der Versicherte die Mitgliedsbescheinigung erhalten mit dem Hinweis, dass diese noch der alten Krankenkasse vorgelegt werden muss.
Die Verfahrensweise dürfte bei jeder Krankenkasse anders sein.
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