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Entb.v.d.ärzt. Schweigepfl. f. Amtsarzt - wie lange gültig?

 
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Katja R.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:33    Titel: Entb.v.d.ärzt. Schweigepfl. f. Amtsarzt - wie lange gültig? Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgender Fall:
Beamter X wird vom Amtsarzt und einem Zusatzgutachter untersuch. Es geht um die Entscheidung "Versetzung in den befristeten Vorruhestand".
Im Rahmen dieser Untersuchnungen hat Beamter X seine behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden.
Es wird entschieden, dass Beamter X in den Vorruhestand versetzt wird - eine erneute amtsärztliche Untersuchung ist in zwei Jahren vorgesehen.

Wie lange hat nun die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflich ggüb. dem Amtsarzt Gültigkeit?
Galt sie nur für das o. g. Verfahren, in dem es zu einer Entscheidung gekommen ist, und zwar "Versetzung in den befristeten Vorruhestand"
oder hat der Amtsarzt jederzeit die Möglichkeit, sich bei den behandelnden Ärzten über den Verlauf der Erkrankung des Beamten X zu erkundigen?

Grüße,
Katja R.
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentich muss der Beamte wissen, was er unterschrieben hat.
Ich gehe aber davon, dass dies keine Generalvollmacht ist, sondern sich nur auf das anhängige Verfahren zur dienstunfähigkeit bezog
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Katja R.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

lawyer hat folgendes geschrieben::
Eigentich muss der Beamte wissen, was er unterschrieben hat.


Der Beamte weiß es aber leider nicht mehr Mit den Augen rollen
Und beim Gesundheitsamt anzurufen ist ihm auch zu doof Geschockt
Trotzdem Danke für deine Antwort Winken
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nurkumpel33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 16
Wohnort: geldern

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

ich war schon mehrmals beim Amtsarzt. Es war immer so das er eine Empfehlung gegeben hat zum Beispiel zwei Jahre Dienstunfähig. Dann wird die Akte beim Gesundheitsamt in den Keller gegeben. Dein Dienstherr muss nach zwei Jahren dann erneut einen Antrag auf Überprüfung der Dienstfähigkeit stellen. Erst dann kommt die Akte wieder aus dem Keller des Gesundheitsamtes und du wirst erneut zur Untersuchung gebeten.

Gruß Sehr glücklich
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Nicole#
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

..was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann eine erteilte Schweigepflichtentbindung jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen und sachlich und/oder zeitlich einschränken.

Das geht auch bei einer Untersuchung im Rahmen eines DDU-Verfahrens. Allerdings kann der Dienstherr die Sache dann zu seinen Gunsten umdrehen, aber darum geht es ja hier nicht.
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