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Keine Ware nach Onlinekauf

 
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Finolino
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:48    Titel: Keine Ware nach Onlinekauf Antworten mit Zitat

Hallo FDRler,

Folgender Fall:

Person A kauft etwas ein über den Internetshop eines Forumsbekannten B.
Der Internetshop wird von B allein betrieben, der Warenwert beträgt ca 40€ und die Ware ist nicht besonders groß.

A überweist das Geld und bekommt von B sogleich eine Email, dass das Paket versendet worden ist.

Nach 3 Wochen ist immer noch nichts angekommen und A fragt bei B freundlich nach, was denn Sache sei und ob B eine Paketverfolgungsnummer hätte, mit der man im Internet die Bestellung verfolgen könne.

B antwortet, dass es keine Paketverfolgunsnummer gäbe, da es nur ein kleines Päckchen sei...

Was hat A für Möglichkeiten?

Vielen Dank für die Hilfe Smilie

Gruß,
Finolino
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Internetshops oder Händler tragen gegenüber Verbrauchern gemäß § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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ndmc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich erlaube mir die Ausgangsfrage leicht abzuändern:
wie sieht´s denn aus bei b2b? wer trägt da das Versandrisiko?
_________________
meine freunde sagen, ich sei immer so gleichgültig. aber das ist mir egal.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

ndmc hat folgendes geschrieben::
wie sieht´s denn aus bei b2b? wer trägt da das Versandrisiko?

Zitat:
..wenn es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmern handelt. In diesem Fall ist es so, dass die Versandgefahr dann auf den Empfänger übergeht, wenn der Verkäufer die Ware dem Logistikunternehmen übergeben hat. Hier gelten die klassischen Regeln des Versendungskaufes gemäß § 447 BGB.

Quelle
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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ndmc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

wow, das ging aber fix.
besten dank.
_________________
meine freunde sagen, ich sei immer so gleichgültig. aber das ist mir egal.
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