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Verfasst am: 14.02.09, 01:18 Titel: Ist ein fliegender Wechsel im Vorstand möglich?
Hallo.
Angenommen bei einer MV muss der 1.Vorsitzende neu gewählt werden. Ein Teil der Mitglieder würde gerne den 2.Vorsitzenden befördern. Ist das möglich ohne das er sein Amt als 2´ter vorher niederlegt. Einige meinen ja, es müsste dann halt nur auch der 2´te neu gewählt werden.
wenn der 2. Vors. zum 1. gewählt werden soll, muss er zuerst von dem Amt des 2. V. zurücktreten ( aber schon vor der MV ).
Dann muss auf der Eiladung als TOP zu erkennen sein, dass der 1. und der 2. V neu gewählt werden sollen.
Tritt er erst auf der MV zurück, muss eine neue einberufen werden ?
wenn der 2. Vors. zum 1. gewählt werden soll, muss er zuerst von dem Amt des 2. V. zurücktreten ( aber schon vor der MV ).
Begründung? Falls die Satzung es nicht erlaubt, kann eine Person zwar keine zwei Vorstandsämter ausüben. Das heißt meines Erachtens aber nicht, dass der 2. Vorsitzende nicht ins Amt des 1. Vorsitzenden gewählt werden, danach vom Amt des 2. Vorsitzenden zurücktreten und schließlich die Wahl zum 1. Vorsitzenden annehmen kann.
Roni hat folgendes geschrieben::
Dann muss auf der Eiladung als TOP zu erkennen sein, dass der 1. und der 2. V neu gewählt werden sollen.
Tritt er erst auf der MV zurück, muss eine neue einberufen werden ?
Was spricht dagegen, auf die Tagesordnung die Wahl des 2. Vorsitzenden zu setzen, mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass die Wahl nur stattfindet, falls der zweite Vorsitzende in das Amt des 1. Vorsitzenden gewählt werden und deswegen das Amt des 2. Vorsitzenden abgeben sollte?
Der einzige kleine Fehler: Der 2. Vorsitzende tritt durch die Annahme seiner Wahl zum 1. Vorsitzenden konkludent von seinem bisherigen Amt zurück, sofern die Satzung keine Personalunion vorsieht. Ein ausdrücklicher Rücktritt ist also nicht grundsätzlich erforderlich, sondern nur dann, wenn die Satzung eine Personalunion ausdrücklich zulässt, der 2. Vorsitzende diese Option jedoch nicht wahrnehmen will.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
dann fehlt dem Verein aber der 2. Vorsitzende. Um den zu wählen müsste dann doch aber eine neue MV einberufen werden ?? oder darf der dann gleich neu mitgewählt werden ?
Hallo
@"Roni":
grundsätzlich hast du natürlich Recht. Es kann nur die Wahl stattfinden, die auch angekündigt wurde.
"moro" schrieb aber:
moro hat folgendes geschrieben::
Was spricht dagegen, auf die Tagesordnung die Wahl des 2. Vorsitzenden zu setzen, mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass die Wahl nur stattfindet, falls der zweite Vorsitzende in das Amt des 1. Vorsitzenden gewählt werden und deswegen das Amt des 2. Vorsitzenden abgeben sollte?
Wenn man so verführe, dann würde die Wahl eines neuen 2. Vorsitzenden ja auf der Tagesordnung stehen, sodass sie dann auch stattfinden könnte.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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