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Baulast zugunsten Eisenbahn-Nebenstrecke

 
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Ossi13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:21    Titel: Baulast zugunsten Eisenbahn-Nebenstrecke Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, jemand hat ein Haus und Grundstück gekauft. In direkter Nachbarschaft befindet sich eine Gleisanlage einer wenig genutzten Bahnstrecke. Hier verkehren keine Züge der Deutschen Bahn, sondern welche eines Privatunternehmens, nämlich wenige Male am Tag Güterverkehr für ein wenige km entfernt liegendes Industriegebiet, und im Sommer einmal im Monat eine Museumseisenbahn.

Nehmen wir weiter an, im Grundbucheintrag der Hausbesitzer ist eine Baulast eingetragen, die dem Hausbesitzer die Duldung von Emissionen und Erschütterungen durch den Betrieb der Bahnlinie vorschreibt.

Zum Zeitpunkt des Haus- und Grundstückskaufs war der Verkehr auf dieser Strecke noch wesentlich geringer. Mittlerweile weitet er sich aus. Außerdem sind im Haus zunehmend Risse in Wand- und Bodenfliesen festzustellen.

Bezieht sich eine Baulast wie oben beschrieben auf den Verkehr zum Zeitpunkt des Haus- und Grundstückskaufs, oder muss ein Hausbesitzer die Schäden durch den zunehmenden Verkehr (evtl. ist sogar regelmäßiger Personenverkehr geplant) für immer in Kauf nehmen? Wie ist die Rechtslage?
_________________
Vielen Dank!
Ossi13
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norti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Eintragungen im Grundbuch gelten auf Dauer und nicht nur zu einem bestimmten "Stichtag" - ansonsten würde es ja auch keinen Sinn mache sich so einen Eintrag machen zu lassen.

Wenn du als Baulast drin hast, dass du Erschütterungen hinnehmen musst - und dir beim Kauf darüber im klaren warst ... fällt das wohl eher unter "dumm gelaufen".
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Grundbucheintrag hin- oder her. Der Verkehr kann auf allen Eisenbahnstrecken nach Belieben ausgedehnt werden. Die Anwohner haben dann halt Pech gehabt. Das ist doch bei Straßen das gleiche, wenn dort der Verkehr im Laufe der Jahre steigt.
Ansprüche auf Lärmmaßnahmen oder Entschädigungen gibt es nur, wenn die Strecke ausgebaut wird (also in ihrer Kapazität oder Geschwindigkeit ertüchtigt wird). Dann gibt es nämlich genau wie beim Straßenausbau ein Planfeststellungsverfahren und dort können die Belange der Anwohner berücksichtigt werden. Mit dem Grundbucheintrag könnte es aber selbst bei einem Streckenausbau schwierig werden, da der Eigentümer ja erklärt hat, dass ihm Bahnlärm und -erschütterungen nichts ausmachen.
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