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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Über eine Annahme als Kind (Adoption) entscheidet das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Annehmenden (§ 1752 Abs. 1 BGB). Ob ein Vormundschaftsgericht eine Adoption eines Kindes aussprechen würde, die bewirken würde, dass das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seiner Mutter erlöschen und das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes (nur) des Annehmenden erhalten und damit rechtlich keine Mutter mehr haben würde, erscheint doch sehr unwahrscheinlich.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus Sehr glücklich

jep - das wäre klasse!!!

Ich hab sogar noch den Blumenschmuck fürs Brautauto - so ein schööönes Herz aus Plastik-Rosen.
Ich schmeiß mich dann mal richtig in Schale. *Kleiderschrankdurchwühl*

Liebe Grinsegrüße,
Michaela

ps: mein Männe heißt wie Du und guckt grad ganz komisch Lachen
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19Daniel77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Blumenschmuck fürs Auto? Und wo kommt dann der Wagen her? *g*
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Daniel Sehr glücklich

19Daniel77 hat folgendes geschrieben::
Blumenschmuck fürs Auto? Und wo kommt dann der Wagen her? *g*


ach - das ist doch gar kein Problem!
Willste lieber Ford in aubergine oder schwarzen Audi?
Haben wir beides hier stehen, der Audi ist meiner. Winken

Klaus, was für ein Töff-Töff steht bei Dir im Stall?
Wir können ja auch Kolonne fahren, toll hupen können unsere Zwerge seit der Fußball-WM Lachen

Schön, dass Du den Spaß verstehst... *jubelhops*

Liebe Grüße,
Michaela
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