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henrili
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 22:00    Titel: !!!Wichtig!!!bitte unbedingt antworten. eilt. danke### Antworten mit Zitat

Folgender sachverhalt:

Person A hat waren im internet bestellt , diese nicht bezahlt und diese weiter verkauft.
er hat nunmehr 8.000 euro an umsatz gemacht wovon er momentan lebt. er zahlt die schulden in raten zurück. strafanzeige wegen betruges wurde gegn A erstattet. verfahren läuft noch.

person B (freundin) wohnt mit bei A im haushalt. (sie ist 2 tage die woche bei ihren eltern, 5 tage bei A, alter A: 20, alter B: 17 (ab Mai 09: 18 jahre)


Fragen:
-würde sie (B) sich strafabr machen, wenn sie mit von dem Geld von A lebt?
nein oder? wenn ja, welchjer paragraph
- darf A den gemachten umsatz ausgeben?
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