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Hallo,
wie sieht das mit ehebedingten Nachteilen bei der Unterhaltsberechnung aus?
Heirat 1995, 1996 Geburt des Kindes, 2007 Scheidung.Einigung darüber bis Kind 15 ist, dass Mutter 25 Stunden/Woche arbeitet und danach auf Vollzeit geht, soweit vom AG genehmigt wird.Bis dahin EU nach alter Regelung. Mutter war wegen Kinderbetreuung 8 Jahre aus dem Beruf, seit 5 Jahren in genau der gleichen Tätigkeit tätig. (Damals Bank jetzt Dienstleister einer Bank ohne Tarifvertrag) Auf Vollzeit hochgerechnet macht das einen Einkommensunterschied von 11000.- Euro Brutto/Jahr zzgl sozialer Leistungen, weniger Urlaub...aus.Auch ein Aufstieg ist hier nicht mit einberechnet.Weiß jemand, wie die Rechtssprechung hierüber ist, bzw. wenn kein Kindesunterhalt mehr fällig ist,ob man noch Aufstockungsunterhalt erhalten kann, und wenn ja wie lang in etwa? Vielen Dank
Hallo,
der Ausbildungsstand war mittl.Reife/Berufsausbildung/Beamtenprüfung (leider ohne Verbeamtung, wurde abgeschafft)
Der Verlauf ohne Ehe und Kinder wäre gewesen: sichere Position im öff.Dienst, 13 Gehälter,30 Tage Urlaub, Betriebsrente...Beim Auscheiden zur Geburt unseres Sohnes war ich 8 Jahre beschäftigt und kurz davor den Bereich "Sonderarbeitsplatz/Sachbearbeitung" zu erlangen von weiteren Aufstiegen in diesen 13 Jahren bin ich noch nicht mal ausgegangen. Nun mache ich genau die gleiche Tätigkeit, werde aber vom Gehalt nie wieder das erreichen, was jetzt lt.Tarifvertrag im öff.Dienst bezahlt wird. Mein Verdienst jetzt ist der wie damals vor 13 Jahren.
Vielen Dank.....
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