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Verfasst am: 16.02.09, 15:30 Titel: Einstweilige Verfügung erst Abmahnung nötig?
Muss man vor dem Antrag einer einstweiligen Verfügung, versuchen sich erst aussergerichtlich zu einigen? Ist das irgendwo Gesetzlich geregelt?
Vielen Dank.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.02.09, 15:59 Titel:
Nein, man kann auch gleich eine einstweilige Verfügung beantragen. Das Risiko ist nur, daß der Gegner nach Zustellung der einstweiligen Verfügung dann den Anspruch anerkennen und Kostenwiderspruch einlegen kann mit dem Ergebnis, daß man auf den Kosten des Rechtsstreits als Antragsteller hängen bleibt. Mit der vorangehenden Abmahnung schützt man also letztlich nur sich selbst vor Kostennachteilen.
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