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Wann muss Firma XY meine RG bezahlen

 
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Onkeltom72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:42    Titel: Wann muss Firma XY meine RG bezahlen Antworten mit Zitat

Warum schreibe ich?
Klaro, ich habe eine Frage.

Wann muss die Rechnung bezahlt werden?

Hier die Fakten: Ich bin Selbständiger Dienstleister und übernehme für einen anderen Dienstleister, in dessen Namen und Auftrag div. Arbeiten. Meine Rechnungen wurden von der Firma XY bislang immer innerhalb von 7 Werktagen bezahlt. Auf ein ZAHLBAR BIS wurde deshalb von mir immer verzichtet.

Nun ist die Geschäftsbeziehung zerrüttet und es stehen noch 2 Rechnungen von mir aus. Leider habe ich wieder auf ZAHLBAR BIS verzichtet.

Nun meine Fragen:
1. Bis wann muss die Firma XY meine Forderungen begleichen.
2. Muss ich Mahnen oder kann ich direkt den MB versenden.

Es handelte sich hierbei um Dienstleistungen die Täglich erbracht wurden, jedoch monatlich von mir in Rechnung gestellt wurden!

Vielen Dank für die Hilfe.
_________________
Danke
Onkeltom72
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:31    Titel: Re: Wann muss Firma XY meine RG bezahlen Antworten mit Zitat

Onkeltom72 hat folgendes geschrieben::
Leider habe ich wieder auf ZAHLBAR BIS verzichtet.

Dann ist der Schuldner m. E. auch noch nicht in Verzug. Schließlich weiß er nicht, bis wann er zahlen soll.

Onkeltom72 hat folgendes geschrieben::
Muss ich Mahnen oder kann ich direkt den MB versenden.

Ich würde erstmal eine angemessene Frist setzen bis wann zu zahlen ist.
Zeugt übrigens auch von gutem Geschäftsgebaren. Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Mahnman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der auftragnehmer als Unternehmer kommt gem. § 286 Abs,.3 spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er nicht vorher durch Mahnung (§286 Abs.1) in Verzug gesetzt wird, oder die Leistung ernsthaft und entgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 Nr.3).

ansonsten ist diie Mahnung immer empfehlenswert.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Der auftragnehmer als Unternehmer kommt gem. § 286 Abs,.3 spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er nicht vorher durch Mahnung (§286 Abs.1) in Verzug gesetzt wird, oder die Leistung ernsthaft und entgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 Nr.3).

ansonsten ist diie Mahnung immer empfehlenswert.


Geschockt

Sollte es nicht heißen: "Der Auftraggeber als Unternehmer..."

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sollte es nicht heißen: "Der Auftraggeber als Unternehmer..."


Verlegen

Nein. Dann wäre es ja zu richtig. Mann, ich brauch Urlaub. Sommer-Smilie
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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