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Einstweilige Verfügung erst Abmahnung nötig?

 
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phil26
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:30    Titel: Einstweilige Verfügung erst Abmahnung nötig? Antworten mit Zitat

Muss man vor dem Antrag einer einstweiligen Verfügung, versuchen sich erst aussergerichtlich zu einigen? Ist das irgendwo Gesetzlich geregelt?
Vielen Dank.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, man kann auch gleich eine einstweilige Verfügung beantragen. Das Risiko ist nur, daß der Gegner nach Zustellung der einstweiligen Verfügung dann den Anspruch anerkennen und Kostenwiderspruch einlegen kann mit dem Ergebnis, daß man auf den Kosten des Rechtsstreits als Antragsteller hängen bleibt. Mit der vorangehenden Abmahnung schützt man also letztlich nur sich selbst vor Kostennachteilen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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phil26
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort aber gibt es da irgend einen § der das regelt?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

§§ 93, 924, 925, 936 ZPO.
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