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Notebook gestohlen - grob Fahrlässig?

 
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kaoz123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:06    Titel: Notebook gestohlen - grob Fahrlässig? Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Notebook wurde wahrscheinlich in einer Uni-Mensa gestohlen. (oder auf dem Weg dorthin) Es befand sich während des Essens neben meinen Stuhl in einem Rücksack.
Die Versicherung argumentiert folgendermaßen:
"Nach Ihren Angaben stand der Rucksack neben Ihrem Stuhl, das Notebook wurde unbemerkt daraus entwendet. Das Gerät wurde, ohne weitere Sicherungsmaßnahmen zu treffen, unter dem Tisch abgestellt. Eine Beaufsichtigung der versicherten Sache fand somit nicht statt, der Diebstahl gilt als in Kauf genommen."

1. Stand mein Rucksack nicht unter dem Tisch.
2. Eine lückenlose Beobachtung ist in der Realität doch eigentlich gar nicht möglich.

Habe ich eine Chance meine Notebook ersetzt zu bekommen, oder war mein Handeln in der Tat grob fahrlässig?

Wie ist hier die Rechtslage?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:19    Titel: Re: Notebook gestohlen - grob Fahrlässig? Antworten mit Zitat

Unter Beachtung unserer Forenregeln ganz allgemein:
kaoz123 hat folgendes geschrieben::
Stand mein Rucksack nicht unter dem Tisch.
Stimmt. Macht auch keinen Unterschied.

kaoz123 hat folgendes geschrieben::
Eine lückenlose Beobachtung ist in der Realität doch eigentlich gar nicht möglich.
Mal abgesehen davon, daß davon nicht die Rede ist: doch.

kaoz123 hat folgendes geschrieben::
Habe ich eine Chance meine Notebook ersetzt zu bekommen, oder war mein Handeln in der Tat grob fahrlässig?
M.E. nein und ja.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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zuberbühler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo koaz123,

welche Versicherung ist involviert? Hausrat oder eine spezielle Zusatzversicherung für Notebooks?

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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kaoz123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.

Es handelt sich hier um eine Notebook-"Garantieerweiterung" welche auch Diebstahl einschließt.
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zuberbühler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo kaoz123,

der Versicherer beruft sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit. Dann müsste ja aufgrund des neuem VVG in Abhängigkeit von der Schwere des Verschuldens eine Teilleistung erfolgen (Quotelung).

Wir befinden uns aber im Bereich der technischen Versicherung. Es dürfte eher der exakte Wortlaut des Versicherungsumfangs relevant sein. In einem mir vorliegenden Bedingungswerk heißt es "versichert ist ... Diebstahl nur, wenn in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde...".

Sollte in dem geschilderten Fall die gleiche Formulierung zu finden sein, kann man trefflich darüber streiten, was mit "sicher" gemeint ist.

Empfehlenswerte Vorgehensweise: Versicherer nochmal anschreiben, mit Forderung auf Entschädigung, da Gerät sicher mitgeführt wurde. Versicherer wird zurückschreiben, dass keine Entschädigung erfolgt, da Gerät nicht gestohlen worden wäre, wenn sicher mitgeführt worden wäre. Dann Ombudsmann Schriftwechsel übermitteln. Kann halbes Jahr dauern, kostet aber nichts. Schlichterspruch akzeptieren.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Empfehlenswerte Vorgehensweise: Versicherer nochmal anschreiben, mit Forderung auf Entschädigung, da Gerät sicher mitgeführt wurde. Versicherer wird zurückschreiben, dass keine Entschädigung erfolgt, da Gerät nicht gestohlen worden wäre, wenn sicher mitgeführt worden wäre. Dann Ombudsmann Schriftwechsel übermitteln. Kann halbes Jahr dauern, kostet aber nichts. Schlichterspruch akzeptieren.
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zuberbühler
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben Recht.

Ich bin über's Ziel hinausgeschossen.

Gelobe aber Besserung.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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