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Könnte eine Anstalt des öffentlichen Rechts Insolvenz anmelden? Diezbezüglich soll es eine Gesetzesänderung geben. Wo könnte ich diese finden bzw. nachlesen?
Maßgeblich ist insoweit § 12 InsO. Grundsätzlich sind Anstalten des öffentlichen Rechts insolvenzfähig. Dies gilt nur nicht, wenn der Ausschluss der Insolvenzfähigkeit entweder verfassungsrechtlich oder landesrechtlich normiert ist.
Eine Gesetzesänderung hat es da aber, soweit ich weiß nicht gegeben.
soll es aber, nämlich bei Krankenkassen. Da scheinen einige nicht genug Rückstellungen für die Pensionen gebildet zu haben.... _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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