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Straßenneubau ohne Vorteile beitragsfähig?

 
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Isis_Osiris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 41
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:39    Titel: Straßenneubau ohne Vorteile beitragsfähig? Antworten mit Zitat

Straßenbausatzungen von diversen Gemeinden sind mir bekannt. In §1 dieser Satzungen heißt es sinngemäß verkürzt: "...erhebt die Stadt Beiträge von den Grundstückseigentümern, denen die Erneuerung Vorteile bringt."

Welches sind die Vorteile, wenn die Straße bereits voll ausgebaut wurde?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 03.02.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

das sagt doch das Wort Erneuerung schon. Erneuern oder verbessern kann man doch nur etwas, was schon vorhanden ist.

Schauen Sie mal in das Kommunalabgabengesetz S-H. Denn dies ist die Rechtsgrundlage für die Satzungen.
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Isis_Osiris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 41
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:17    Titel: Kommunalabgabengesetz S-H. Denn dies ist die Rechtsgrundlage Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis.
Die Satzung der Gemeinde ist soweit auch in Ordnung.
Meine Frage zielte auf die korrekte Definition "Vorteile". Habe ich bisher nirgends gefunden (Gummipahagraf?).
Wenn z.B. eine Erneuerung keinerlei Verbesserung darstellt (Optik, Nutzbarkeit, Unterhaltung) und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und das Erfordernis der Notwendigkeit (OVG S-H 26.4.06 Az.2 KN 7/05), worin sind dann die "Vorteile" der Straßenerneuerung zu sehen?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Definition wird es da wohl nicht geben.

Allgemein zu diesem Thema ganz hilfreiche Infos auf dieser Seite.

Und hier heißt es dazu z.B.:

Zitat:
Dies kann neben dem Straßenbau und sonstigen Ver- und Entsorgungsanlagen auch ein Vorteil duch andere Infrastruktureinrichtungen sein, .... Nicht jeder Beitragspflichtige muß auch konkret und nachweislich in den Genuss der ihm zugerechneten Vorteile (...) kommen. Beiträge beziehen sich also auf einen schwer zu präzisierenden, (faktischen oder mutmaßlichen) Vorteil des Bürgers aufgrund kommunaler Aktivitäten für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen.

_________________
Gruß
Peter H.
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Isis_Osiris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 41
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo PeterH.,
sehr hilfreiche Hinweise!
Gruß
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